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Umgang mit kalten Brandstellen

Der Brand konnte erfolgreich gelöscht werden. Was jetzt ?

  • Ruhe bewahren!
  • Umsichtig handeln: Sicherheit geht vor Geschwindigkeit!
  • Andere nicht in Gefahr bringen!

Nachfolgend einige Tipps, die beachtet werden sollten:
Nach dem Brand sind angebrannte, verrußte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel, Bauschutt usw. zurückgeblieben. Des Weiteren sind im Ruß und auf den verschmutzten Flächen gesundheitsschädigende Stoffe vorhanden.

Mit diesem Informationsblatt möchten wir dabei unterstützen, sich und andere vor diesen schädlichen Brandfolgeprodukten zu schützen bzw. Hinweise geben, welche Maßnahmen als Betroffener oder Verantwortlicher getroffen werden müssen.

Wenn ein Haus oder eine Wohnung in Flammen stehen, besteht höchste Lebensgefahr. Dabei stellen nicht nur die Flammen selbst eine direkte Bedrohung dar. Vor allem können durch Verbrennung von Stoffen, Gegenständen, Bauteilen oder ganzen Industrieanlagen gefährliche Substanzen entstehen und freigesetzt werden, deren Auswirkungen für Mensch und Umwelt nur schwer abzuschätzen sind - selbst wenn ein Brand längst erloschen ist. Wir möchten dabei unterstützen, Betroffene vor schädlichen Brandfolgeprodukten zu schützen bzw. Hinweise geben, welche Maßnahmen Betroffene oder Verantwortliche treffen müssen, um sich selbst zu schützen.

Quelle: „Umgang mit kalten Brandstellen (VdS 2217)“

  • Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer (ggf. Versicherungsmakler) über den eingetretenen Schaden und nutzen Sie seine Erfahrung und Unterstützung.
  • Stimmen Sie alle weiteren Maßnahmen mit Ihrem Versicherer (ggf. Versicherungsmakler) und mit ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter ab, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden!
  • Für Begehungen und Handlungen in verschmutzten Bereichen (s. hierzu auch Abschnitt Sanierungsmaßnahmen) empfehlen wir haushaltsübliche Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzhandschuhe, Einmalanzug).
  • Nehmen Sie Versorgungseinrichtungen wie z. B. Strom, Heizung, Klimaanlage, Gas und Druckluft bei Schädigung oder Verdacht auf (Teil-) Schädigung außer Betrieb und sichern Sie diese gegen Wiederinbetriebnahme!
    • Brandfolgeprodukte oder angeschmorte Kabel können Kurzschlüsse verursachen!
  • Nehmen Sie diese Anlagen erst dann wieder in Betrieb, wenn sie fachmännisch überprüft und ggf. gereinigt worden sind!
  • Führen Sie keinesfalls Funktionstests von Geräten oder Anlagen durch!
  • Dokumentieren Sie das Schadenbild (z. B. durch Fotos und Skizzen)!
  • Sichern Sie die Schadenstelle gegen unbefugtes Betreten, sperren Sie ggf. gefährliche Schadenbereiche ab!
  • Betreten Sie die erkaltete Brandstelle erst nach
    • Prüfung der Einsturzgefahr und ggf. entsprechender Sicherung,
    • Abkühlung auf Umgebungstemperatur,
    • Freigabe durch die zuständige Behörde (Baubehörde/Feuerwehr/Kriminalpolizei) sowie
    • ausreichender Durchlüftung!
  • Verhindern Sie die Ausbreitung von Löschwasser und anderen Flüssigkeiten! Nehmen Sie Löschwasser auf und verhindern Sie einen Eintritt in die Kanalisation!
  • Vermeiden Sie eine Verteilung der Brandverschmutzungen in die vom Brand nicht betroffenen Bereiche, z. B. durch folgende Maßnahmen:
    • Fenster öffnen und Türen schließen;
    • Reinigung der Schuhe, z. B. Fußabtreter, feuchte Lappen vor den Türen;
    • Abdecken der verschmutzten Fußböden.
  • Vermeiden Sie Folgeschäden (z. B. Korrosion)!
  • In Abstimmung mit Ihrer Versicherung sollten Sie
    • die Luftfeuchtigkeit senken (durch Lüften, Trocknen etc.),
    • transportable Gegenstände aus dem Schadenbereich entfernen (Kontaminationsgefahr bislang nicht betroffener Bereiche) sowie
    • das Objekt gegen Regenwasser sichern (z. B. Notdach, Planen)!
  • Nehmen Sie keine Arznei- und Lebensmittel mehr zu sich, die dem Brandrauch oder der Brandhitze ausgesetzt waren! Bitte entsorgen Sie diese sachgerecht!
  • Die weitere Planung der Aufräum- und Reinigungsarbeiten führen Sie bitte nur in Absprache mit den Regulierungsbeauftragten Ihrer Schadenversicherung, oder durch einen vom Versicherer beauftragten geeigneten Sachverständigen (z. B. für Gebäudeschäden, Inventarschäden, Schäden an technischen Anlagen, Statik oder chemische Belastungen) durch.

Sie sollten bitte nur bei kleinen Brandschäden im privaten Bereich mit räumlich eng begrenzter Ausdehnung (ca. 1 m²) und minimaler Brandverschmutzung (z. B. Brand eines Papierkorbs, Kerzengestecks oder einer Kochstelle) selbst tätig werden. In diesen Fällen empfehlen wir haushaltsübliche Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzhandschuhe, Einmalanzug). Bei darüber hinausgehenden Brandschäden empfehlen wir in Abstimmung mit Ihrer Versicherung die Einschaltung von Fachfirmen. Diese verfügen über das notwendige Fachwissen und geeignete Schutzausrüstung. Sie sollten sich vor Betreten der Schadenstelle, z. B. wenn Sie Wertgegenstände bergen, ebenfalls schützen.
TIPP: Fachfirmen bedienen sich folgender Schutzausrüstung, mindestens:

  • Einweg-Schutzanzug EU-Kategorie III, Typ 6;
  • wasserdichte Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefährdungen (EU-Kategorie II);
  • ggf. filtrierende Atemschutzmaske P2.

Sie erhalten diese Schutzausrüstung im Fachhandel, ggf. auch in Baumärkten. Bei ausgedehnter oder deutlich sichtbarer Verschmutzung und bei Bränden in gewerblich genutzten Bereichen ist eine Sanierung grundsätzlich von geeigneten Fachfirmen durchzuführen, die über qualifiziertes Personal und geeignete Schutzausrüstung verfügen. Stimmen Sie sich bitte auch hier mit Ihrem Versicherer ab und klären Sie eine Kostenübernahme, bevor Sie eine Fachfirma beauftragen.

Bei kleinen Brandschäden im Privatbereich können die anfallenden Abfälle unsortiert über den Restmüll entsorgt werden, sofern es sich um haushaltsübliche Mengen handelt. Ansonsten müssen die durch den Brand entstandenen Rückstände getrennt erfasst und zur Abholung bereitgestellt werden. Abfalltrennung spart Entsorgungskosten! Weitere Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung können Sie - sofern Sie sich nicht eines Sanierungsunternehmens für Brandschäden bzw. eines Entsorgungsfachbetriebs bedienen - über den Abfallberater Ihres regionalen Entsorgers erhalten. So sind beispielsweise Abfälle aus Brandereignissen, die brandtypische Verunreinigungen aufweisen, im Regelfall zunächst als gefährlicher Abfall einzustufen.