Home
Navigation

Einzelfallprüfung

Seit 2001 wird für bestimmte Vorhaben ein gestuftes Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen [UVP] durchgeführt.

 Danach kann ab dem Erreichen eines bestimmten Größenwertes mit Hilfe einer Vorprüfung ermittelt werden, ob aufgrund der Umweltauswirkungen eine UVP durchzuführen ist oder nicht. Diese Vorprüfung hat durch die zuständige Behörde zu erfolgen und fällt damit entsprechend der „Geschäftsanweisung zum Zusammenwirken der Ämter bei der Durchführung von UVP-Verfahren“ in den Aufgabenbereich des Amtes für Umweltschutz.

Hier wurde auf der Basis der Umweltqualitätsziele ein GIS-gestütztes Methodenkonzept zur schnellen und nachvollziehbaren Durchführung dieser Vorprüfung entwickelt. Die Ergebnisse darüber, ob ein Vorhaben oder eine Planung UVP-pflichtig wird, kann der ortsüblichen Bekanntmachung (z.B.
„Stadtanzeiger“) entnommen werden. Die Unterlagen der Einzelfallprüfung gehören zu den Verfahrensunterlagen und können bei Bedarf durch die Öffentlichkeit eingesehen werden. Als Mindestinformation werden in der Einzelfallprüfung folgende Kriterien abgefordert:

  • Nutzungskriterien (Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft),
  • Schutzkriterien (z.B. Naturschutzgebiete, Trinkwasserschutzzonen),
  • Qualitätskriterien (z.B. Funktionen des Schutzgutes im Naturhaushalt),
  • Merkmale des Vorhabens (z.B. Größe, Flächenverbrauch, Emissionen) sowie
  • zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen (z.B. Schwere, Häufigkeit, Dauer).

Mit der BauGB-Novelle 2007 wurde für bestimmte Bebauungspläne ein an Versiegelungsschwellenwerte gekoppeltes vereinfachtes Aufstellungsverfahren (§ 13a BauGB), einschließlich einer Vorprüfung des Einzelfalls, neu eingeführt. Diese Vorprüfung des Einzelfalls im Bauleitplanverfahren orientiert sich dabei nun exakt an den entsprechenden Vorgaben und Kriterien der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL), die in der Anlage 2 des BauGB bzw. Anlage 4 des UVPG aufgeführt sind.

Die Präzisierung der Kriterien und die Weiterentwicklung der Rostocker Bewertungsmethodik für UVPEinzelfallprüfungen war Inhalt einer Masterarbeit, die im Rahmen des berufsbegleitenden Masterstudiums Umweltschutz an der Universität Rostock von April bis August 2011 erstellt wurde.
Der dabei entwickelte Prüfbogen nebst Ausfüllhinweisen stellt eine Weiterentwicklung der bisherigen Rostocker Herangehensweise bei der Durchführung von Einzelfallprüfungen nach UVPG dar und gibt dem Amt für Umweltschutz eine hervorragende Arbeitshilfe für die rechtssichere Durchführung von Einzelfallprüfungen im vereinfachten Verfahren nach BauGB in die Hand.

Ein Download des Prüfbogens mit Ausfüllhinweisen, der durch Frau Ina Behrends, Magdeburg, im Rahmen ihres Fernstudiums an der Universität Rostock entwickelt wurde, ist mittels unterstehendem Link möglich.