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Adressen- u. Namensänderung nach Heirat

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugschein / ZB Teil I
  • Personalausweis oder Pass i. V. m. Meldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • zusätzlich ist die Zulassungsbescheinigung Teil II, bei der Namensänderung nach Heirat erforderlich

Der Fahrzeugschein (alt) wird bei einer Adressänderung nicht mehr erneuert, sondern mit einem Adressaufkleber versehen.

Ist der Fahrzeughalter bereits im Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil I, kann wahlweise eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgen oder der Adressaufkleber verwandt werden. Bei einer Neuerstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich die u. g. Gebühr um 0,70 EUR.

Eine Änderung der Wohnanschrift ohne Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (nur mit Adressaufkleber) kann auch in jedem Ortsamt in Rostock erledigt werden.

Gebühr: 12,00 EUR bis 16,10 EUR

i-Kfz abweichend