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Ausfuhrkennzeichen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass i. V. mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief / ZB Teil II
  • Die Zahlung der Kfz-Steuer erfolgt:
  • mit einem SEPA Mandat bei einem deutschen und ausländischen Konto mit dem Zahlungsmittel Euro oder durch Barzahlung beim Zoll Doberaner Str. 114, 18057 Rostock
  • Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrfahrzeuge im Sinne der Anlage 11 Nr. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht

Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist die vorherige Löschung des Fahrzeuges nicht mehr erforderlich, kann aber auf Wunsch des Eigentümers erfolgen.

Ist das Fahrzeug noch nicht außer Betrieb gesetzt, müssen der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I,Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und die Kennzeichenschilder vorgelegt werden.

Eine Vorführung des Fahrzeuges ist nur dann erforderlich, wenn es keine vorherige Zulassung in Deutschland gab und die Frist der Hauptuntersuchung nur bis zum Ende der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens vorliegt.

Gebühr: 34,60 EUR bis 38,40 EUR