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i-Kfz Zulassungs-Onlineverfahren

Seit dem 1. April 2020 ist es möglich,

  • Neuzulassungen
  • Wiederzulassungen
  • Umschreibungen
  • Außerbetriebsetzungen

für Privat-Kfz Online abzuarbeiten.

Vollautomatisierte Umschreibung eines zugelassenen Kfz (unter Fortführung des Kennzeichens)

  • Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz (möglich für Zulassungen, die nach dem 01.01.2015 erteilt worden sind
     (Zu erkennen am grünen Codefeld auf der Rückseite des Fahrzeugscheines (ZB I) sowie codierter Siegel (QR-Code) auf dem Kennzeichen)

  • Vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines Kfz

  • Neuzulassung eines Kfz

  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges

  • Umschreibung eines zugelassenen Kfz mit Kennzeichenwechsel

Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme beschränken sich derzeit nur auf natürliche Personen, die sich mittels eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels, auf dem die Online-Ausweisfunktion (e-ID) freigeschaltet sein muss, ausweisen. Die Ausweitung auch auf juristische Personen soll in Stufe 4 erfolgen. Ein Zeitpunkt für die Einführung der Stufe 4 ist noch nicht genannt.

Personalausweis
In Scheckkartenformat  oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter e-ID-Funktion / PIN. Falls die e-ID noch nicht in Ihrem Personalausweis aktiviert ist, können Sie die Aktivierung in Ihrem Einwohnermeldeamt auch noch nachträglich vornehmen lassen. Dort erhalten sie auch Ihre PIN.

  • Kartenlesegerät an ihrem PC oder Notebook oder alternativ ein Smartphone (NFC-fähig).
    Auf dem PC/Notebook oder Smartphone muss die Ausweis-App2 installiert und gestartet sein, die Sie kostenlos herunterladen können. Infos zum e-ID Personalausweis und eine Downloadmöglichkeit für die Ausweis-App2 finden Sie hier.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    Diese muss über einen verdeckten Sicherheitscode (grünes Feld) verfügen (seit 2015 ausgegeben). Im Laufe der i-Kfz-Vorganges werden Sie dazu aufgefordert, diesen Code frei zu rubbeln, wodurch gleichzeitig das Dokument entwertet wird.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Diese muss über einen verdeckten Sicherheitscode (grünes Feld) verfügen (seit 2018 ausgegeben). Im Laufe der i-Kfz-Vorganges werden Sie dazu aufgefordert, diesen Code frei zu rubbeln, wodurch gleichzeitig das Dokument entwertet wird.
    --> Bei einer einfachen Anschriftsänderung innerhalb des Zulassungsbezirkes wird die ZB II nicht benötigt.

  • Kennzeichenschilder
    Diese werden benötigt bei einer Außerbetriebsetzung oder bei einer Ummeldung eines in Betrieb befindlichen Fahrzeuges und gleichzeitigem Wechsel des Kennzeichens. Im Laufe des i-Kfz-Vorganges werden Sie dazu aufgefordert, die obere Folie des Zulassungssiegels zu entfernen und einen dahinter liegenden Code frei zu rubbeln, wodurch gleichzeitig das Kennzeichen entstempelt wird. Bitte beachten Sie, dass diese codierten Zulassungssiegel seit 2015 verwendet werden. Äußerlich sind diese an einem QR-Barcode auf dem Siegel zu erkennen. Ältere Siegel haben keinen Sicherheitscode und können für i-Kfz-Vorgänge nicht verwendet werden.

  • Online-Bezahlmöglichkeiten
    es stehen folgende Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung: Giropay, Lastschrift, Paydirekt, Kreditkarte und PayPal

    Infos, welche Unterlagen fallbezogen ggf. noch zusätzlich erforderlich sein können, finden Sie direkt auf unserem i-Kfz-Online-Portal

Bei I-Kfz - Zulassungen / Umschreibungen:
Nach erfolgreicher I-Kfz-Antragstellung werden die erforderlichen Dokumente bei Ihrer Zulassungsstelle erstellt und Ihnen mit einem Zulassungsbescheid zugesandt. Falls Kennzeichen neu gesiegelt werden müssen, werden Ihnen die Zulassungssiegel und ggf. die erforderliche neue HU-Plakette mitgesandt, welche Sie selber auf Ihren Kennzeichen anbringen. Die Zulassungssiegel /HU-Plakette sind dabei auf einer besonderen Folie befestigt, auf dem die FIN-Nr. des Fahrzeuges und das Kennzeichen eingedruckt sind (Plakettenträger). Mit dem Bescheid erhalten Sie auch eine Anleitung zum Anbringen der Plaketten.

  • Bei I-Kfz - Außerbetriebsetzungen:
    Wenn Sie eine I-Kfz-Außerbetriebsetzung erfolgreich durchgeführt haben, haben Sie die Entstemplung der Kennzeichen sowie die Entwertung der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) durch das Freilegen/Freirubbeln der erforderlichen Codes bereits selbst vorgenommen. Einen Außerbetriebsetzungsbescheid erhalten Sie direkt im I-Kfz-Portal. Dadurch sind keine weiteren Übermittlungen durch die Zulassungsstelle notwendig. Die Außerbetriebsetzung wird in der Kfz-Zulassungsstelle verarbeitet und die Versicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) sowie der Zoll (Kfz-Steuer) werden automatisch benachrichtigt. Wurde die Außerbetriebsetzung nicht durch den Halter selbst vorgenommen, erhält dieser von Ihrer Zulassungsstelle noch eine schriftliche Benachrichtigung über die Außerbetriebsetzung.
  • Bei I-Kfz-Adressänderungen:
    Wenn Sie eine I-Kfz-Anschriftsänderung erfolgreich durchgeführt, und dabei Ihre alte Zulassungsbecheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch Freilegen des Codes (grünes Feld) entwertet haben, sendet Ihnen die Zulassungsstelle eine berichtigte Zulassungsbecheinigung Teil I zu.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch während der Antragsstellung im I-Kfz-Portal.

Hinweise zum Onlineverfahren

Bitte lesen Sie die Hinweise aufmerksam, um Fehler und unnötigen Zeitaufwand zu vermeiden. So werden z.B. Kfz-Kennzeichen ungültig und das Kfz darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, sobald der Sicherheitscode freigelegt ist!

Ausführliche Informationen, Flyer, Fallbeispiele und Kurzfilme zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)