Legalisation - Beglaubigung
Die Legalisation ist die Beglaubigung von Personenstandsurkunden und anderen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland - Vorbeglaubigung. Die Zwischenbeglaubgung erfolgt durch das Innenministerium Schwerin, evtl. Bundesverwaltungsamt Köln. Die Endbeglaubigung erfolgt durch die ausländische Botschaft.
Unterlagen:
Pass oder Personalausweis
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Die Dienstleistungsbeschreibungen sind ein Angebot aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern (IDMV). Dienstleister ist die Abteilung Standesamtsaufsicht/Namensänderungen aus dem Stadtamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in ihrem Zuständikeitsbereich.