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Legalisation - Beglaubigung

Die Legalisation ist die Beglaubigung von Personenstandsurkunden und anderen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland - Vorbeglaubigung. Die Zwischenbeglaubgung erfolgt durch das Innenministerium Schwerin, evtl. Bundesverwaltungsamt Köln. Die Endbeglaubigung erfolgt durch die ausländische Botschaft.

Unterlagen:
Pass oder Personalausweis

Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.


Die Dienstleistungsbeschreibungen sind ein Angebot aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern (IDMV). Dienstleister ist die Abteilung Standesamtsaufsicht/Namensänderungen aus dem Stadtamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in ihrem Zuständikeitsbereich.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern