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Lebenslage 1. Anzeige des Sterbefalls


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Anzeige des Sterbefalls gefunden:


  • Fehlgeburt anzeigen

    Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

    Zur Dienstleistung

  • Sterbefall: Bescheinigung über die Anzeige beim Standesamt beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Sterbefall auf einem ausländischen Seeschiff: Sterbeurkunde beantragen

    Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Sterbefall beim Standesamt anzeigen

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt... Zur Dienstleistung

  • Sterbefall im Ausland ohne Inlandswohnsitz: Nachbeurkundung beantragen

    Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.  

    Zur Dienstleistung

  • Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen

    Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Zur Dienstleistung