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Lebenslage 4. Besondere Fahrzeuge


Folgende Leistungen wurden zum Thema 4. Besondere Fahrzeuge gefunden:


  • Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen: Ausrüstung von Fahrzeugen mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn beantragen

    Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn ausgerüstet sind.

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  • Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen: Ersatz nach Verlustanzeige beantragen

    Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhanden gekommen ist, kann bei der zuständigen Stelle eine neue beantragt werden.

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  • Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen für Abgas- und/oder Geräuschverhalten beantragen

    Wenn ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung zum Abgas- bzw. Geräuschverhalten abweicht, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

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  • Beförderung gefährlicher Güter

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die... Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

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  • Kraftfahrzeug: Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen

    Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge müssen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen.

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  • Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen

    Wenn Sie auf einem Flughafen in Sicherheitsbereichen arbeiten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung (Flughafenausweis). Voraussetzung dafür ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie verschiedene Schulungen.

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  • Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr beantragen

    Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG müssen Sie erfolgreich absolvieren, wenn Sie regelmäßig Zugang zu Sicherheitsbereichen von Flughäfen benötigen oder in Unternehmen mit einer sicheren Lieferkette arbeiten oder Inhaber einer Pilotenlizenz sind.

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