Lebenslage Sonstiges
Folgende Leistungen wurden zum Thema Sonstiges gefunden:
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Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels: Ausnahmegenehmigung beantragen
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
Zur Dienstleistung -
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, müssen Sie das beabsichtige Kleinfeuerwerk der zuständigen Stelle vorher mitteilen. Eine Ausnahmegenehmigung haben Sie bereits erhalten.
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