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Straßenreinigungsgebühren erhöhen sich 2021

Pressemitteilung vom 08.12.2020 - Umwelt und Gesellschaft

Ab 2021 werden gemäß einem Beschluss der Bürgerschaft vom November 2020 die Straßenreinigungsgebühren für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in allen Reinigungsklassen zwischen 1,1 und 8,8 Prozent steigen. Grund ist neben der Erhöhung der Kosten bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH durch Tarifanpassung im Wesentlichen die Senkung des kommunalen Anteils. Im kommunalen Anteil kommt der Zuschuss der Stadt Rostock als öffentliches Interesse im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde zum Ausdruck. Dieser wurde im Rahmen des gebührenrechtlich zulässigen von bislang 33 Prozent auf 29 Prozent gesenkt. Laut Rechtsprechung ist ein geringerer kommunaler Anteil von 25 Prozent zulässig.

Für 70 Prozent aller Gebührenpflichtigen fällt die Steigerung mit 1,1 Prozent am geringsten aus. Das bedeutet für eine Familie in einer Mietwohnung im Nordwesten oder Nordosten der Stadt eine Steigerung um durchschnittlich 0,20 Euro pro Jahr. Für einen Besitzer oder eine Besitzerin eines Einfamilienhauses mit 600 Quadratmeter Grundstück beträgt die Steigerung in einer Straße der Reinigungsklasse 6 rund drei Euro.

Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr wurden Gebührenüberschüsse aus der Nachkalkulation des Jahres 2019 gebührenmindernd angerechnet.

Die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Straßenreinigungsgebühren werden von der Stadt Rostock für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung erhoben, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer bzw. auf die zur Nutzung Berechtigten übertragen worden ist. Die Straßenreinigung umfasst die allgemeine Säuberung der Straßen, sowie die Schneeräum- und Streupflicht. Weitere Informationen sind in der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nachzulesen.