Zu Ihrer Suche nach "*" wurden 1548 Dienstleistungen gefunden
-
Waffenschein: Verlängerung beantragen
Wenn Ihr Waffenschein abläuft, müssen Sie ihn verlängern lassen. Zur Dienstleistung
-
Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Zur Dienstleistung
-
Waffenschein beantragen
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen. Zur Dienstleistung
-
Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen. Zur Dienstleistung
-
Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen. Zur Dienstleistung
-
Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Zur Dienstleistung
-
Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen. Zur Dienstleistung
-
Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen. Zur Dienstleistung
-
Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Zur Dienstleistung
-
Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
Wenn Ihre Erlaubnis, Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland, vorübergehend nach Deutschland oder durch Deutschland mitzunehmen, nicht mehr gültig ist, müssen Sie sie verlängern lassen. Zur Dienstleistung