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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wahlberechtigt sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie sich in das Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen, falls die Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegen nicht erfüllt sind. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen
Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Wählbarkeit feststellen
Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Wahlergebnis feststellen
Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen. Zur Dienstleistung
- Europawochen in Rostock im Mai 2025
- Europawochen in Rostock: „Sei dabei im Mai“
- Evaluation der Stadtteil- und Begegnungszentren




