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Tag gegen Lärm am 28. April – Amt für Umwelt und Klimaschutz informiert

Pressemitteilung vom 26.04.2021 - Umwelt und Gesellschaft

Aufgrund von Corona arbeiten viele immer öfter zu Hause. Als häufige Lärmquellen können dabei der Rasenmäher des Nachbarn oder die Baustelle von nebenan für Belastung sorgen. Doch wann ist eigentlich was erlaubt und wann ist Zeit für Ruhe?

Anlässlich des 24. Tages gegen Lärm verweist das Rostocker Amt für Umwelt- und Klimaschutz auf Informationen auf seinen Internetseiten. So sind laute Bauarbeiten in der Regel von 7 bis 20 Uhr zulässig. Den Betrieb beispielsweise von Rasenmähern, Heckenscheren und Schreddern mit Elektromotoren schränkt die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung auf montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr ein. Laubbläser- und -sammler dürfen dagegen nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden.