Home
Navigation

Schulen in der Hansestadt Rostock

Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) weist in der jeweils gültigen Fassung die Aufgaben der Schulträger aus. Diese umfassen insbesondere:

  • die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten,
  • das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und
  • den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken.

Das Schulnetz der Hansestadt Rostock stellt den Kindern und Jugendlichen ein breites Bildungsspektrum zur Verfügung. An derzeit insgesamt 44 kommunal getragenen und 17 frei getragenen Schulen finden die Schülerinnen und Schüler beste Lernbedingungen. Einen näheren Überblick über die Schularten finden Sie unter Schulnetz der Hansestadt Rostock

Einen Schwerpunkt bei der Entwicklung des Schulsystems des Landes Mecklenburg-Vorpommerns bildet der Ausbau von allgemein bildenden Schulen zu Ganztagsschulen, die eine ganztägige Bildung und Betreuung ermöglichen.

Insgesamt 14.441 Schüler/-innen (228 Schüler/-innen mehr als im Vorjahr) werden im Schuljahr 2017/18 an kommunal getragenen allgemein bildenden Schulen lernen. Darüber hinaus besuchen 4.407 Schüler/-innen (176 Schüler/-innen mehr als im Vorjahr) frei getragene allgemein bildende Schulen der Hansestadt Rostock.

Die Anzahl aller Schüler/-innen an allgemein bildenden Schulen beträgt im Schuljahr 2017/18 damit 18.848 und hat sich gegenüber dem Schuljahresbeginn des Vorjahres damit von seinerzeit 18.444 um insgesamt 404 Schüler/-innen erhöht.

Voraussichtlich 7.564 Schüler/-innen und Auszubildende (936 Schüler/-innen und Auszubildende mehr als im Vorjahr) werden sich nach Abschluss der Anmeldeverfahren an beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock befinden.

Nähere Informationen zur Schulstruktur und zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie unter Schulentwicklungsplanung.

Entsprechend dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern gehört auch die Schülerbeförderung zum eigenen Wirkungskreis der Schulträger (§113 SchulG M-V). Antragsformulare, Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter Schülerbeförderung.