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Winterdienst gut vorbereiten – Abstumpfendes Streumaterial rechtzeitig beschaffen

Pressemitteilung vom 09.11.2021 - Umwelt und Gesellschaft

Am 1. November 2021 hat wieder die Wintersaison in Rostock begonnen. Während die Stadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.

Zugänge zu den Müllcontainerstellplätzen und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge für die Fahrbahnquerung müssen so geräumt und abgestumpft werden, dass diese Straßenübergänge auch für Passanten mit Einschränkungen der Motorik bzw. mit einer Behinderung gut begehbar sind.

Des Weiteren müssen vom Gehweg Verbindungen zu den jeweiligen Grundstückszugängen und ein Zugang zur Fahrbahn von Schnee geräumt und bei Glatteis gestreut sein. Schnee sollte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück gelagert und auf keinen Fall auf die Fahrbahn geschoben werden. Streumaterial sollte sich jede Grundstückseigentümerin, jeder Grundstückseigentümer rechtzeitig beschaffen. „Bitte denken Sie daran, nur abstumpfende Materialien zu verwenden, da auftauende Stoffe auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet sind“, unterstreicht Rostocks Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau Holger Matthäus.

Die Schneeräum- und Streupflicht besteht von 7 bis 20 Uhr sowie an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen. Die Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter www.rostock.de/umweltamt nachzulesen ist. Für Hinweise, Kritik oder Beschwerden kann das Internetportal www.klarschiff-hro.de genutzt werden. Die Meldungen werden den zuständigen Fachämtern weitergeleitet und bearbeitet.