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Winterdienst richtig vorbereiten – Keine auftauende Stoffe auf öffentlichen Gehwegen

Pressemitteilung vom 07.11.2019 - Umwelt und Gesellschaft

Anfang November hat die Wintersaison in Rostock begonnen. Während die Stadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Dies teilt das Amt für Umweltschutz mit.

Zugänge zu Müllcontainerstellplätzen und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge für die Fahrbahnquerung müssen so geräumt und abgestumpft werden, dass diese Straßenübergänge auch für Passanten mit Einschränkungen der Motorik bzw. mit einer Behinderung gut begehbar sind. Auch Verbindungen vom Gehweg zu den jeweiligen Grundstückszugängen und ein Zugang zur Fahrbahn müssen von Schnee geräumt und bei Glatteis gestreut sein. Schnee sollte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Auf keinen Fall gehört der Schnee auf die Fahrbahn. 
Streumaterial sollten sich alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer rechtzeitig beschaffen. „Bitte denken Sie daran, nur abstumpfende Materialien zu verwenden, da auftauende Stoffe auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet sind“, unterstreicht Rostocks Senator für Bau und Umwelt Holger Matthäus. Die Schnee- und Streupflicht gilt von 7 bis 20 Uhr sowie an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen.

Alle Regelungen zum Rostocker Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter www.rostock.de/umweltamt nachgelesen werden kann.

Hinweise, Kritik oder Beschwerden können über das Internetportal „Klarschiff Rostock“ gemeldet werden. Die Meldungen werden den Fachämtern weitergeleitet und bearbeitet.