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Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung können jetzt auch online gestellt werden

Pressemitteilung vom 22.10.2024 - Umwelt und Gesellschaft / Rathaus

Rostocker*innen können Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII jetzt auch online beantragen. Dazu kann die Internetseite https://sozialplattform.de genutzt werden. Voraussetzung ist ein BundID-Konto, das auch direkt auf der Internetseite angelegt werden kann. Möglich sind Anmeldungen mit einem Benutzernamen und dazu gehörigem Passwort. Auch der Personalausweis mit Online-Funktion kann für die Registrierung genutzt werden.

Für Sozialsenator Steffen Bockhahn ist es ein großer Schritt in die richtige Richtung: „Mit der Möglichkeit, Hilfen zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung digital zu beantragen erfüllen wir nicht nur die Aufgabenstellung des Bundes, kommunale Pflichtaufgaben online anzubieten. Wir gehen auch weiter auf dem Weg zu mehr niedrigschwelligen und bürgerfreundlichen Angeboten und bauen unseren Service aus. Gerade für Bürger*innen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Auszubildende oder Alleinerziehende ist dieses Angebot wichtig. Antragstellung von zuhause oder unterwegs spart Zeit und Wege und ist auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich. Anträge, die bei der Stadtverwaltung digital eingehen, können schneller bearbeitet werden, weil die Daten einfach übernommen und in fertige Formulare automatisch eingetragen werden können. Das ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“

Auch der für Digitalisierung zuständige Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski freut sich: „An Nachrichten wie dieser wird deutlich, dass die Digitalisierung unserer Stadtverwaltung zunehmend bei den Bürger*innen ankommt. Etwa 260 unserer Verwaltungsleistungen werden aktuell bereits digital angeboten, bis Mitte nächsten Jahres sollen es 550 Online-Leistungen sein. Damit sind wir Wegbereiter für das ganze Bundesland. Unser klares Ziel ist, in nicht allzu ferner Zukunft alle wesentlichen Leistungen der Stadtverwaltung auf den Schreibtischen und Sofas der Rostockerinnen und Rostocker online verfügbar zu machen.“

Nach erfolgter Registrierung kann der Antrag per Formular digital gestellt werden. Sämtliche Nachweise, die zusätzlich für die Prüfung des Anspruchs benötigt werden, können hochgeladen und dem Antrag hinzugefügt werden. Der Antrag wird dann mit allen Anlagen über die Plattform an das Amt für Soziales und Teilhabe geleitet und dort von den zuständigen Mitarbeitenden bearbeitet. Die Bearbeitungszeit liegt momentan bei etwa vier Wochen. 

Der Versand des Bescheides erfolgt per Post. Änderungen können per Post, per E-Mail oder am Sprechtag dienstags eingereicht/mitgeteilt werden. Für den Donnerstag wird zukünftig eine Online-Terminvergabe möglich sein. 

Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung kann erhalten, wer hilfebedürftig ist undweder Grundsicherung für Arbeitsuchende noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält. Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten und ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können. 

Etwa 1.000 Rostocker*innen erhalten derzeit entsprechende Leistungen. Insgesamt wendet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock dafür jährlich etwa 5,6 Mio. Euro auf. Teilweise werden diese Leistungen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet. 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Sozialleistung kann erhalten, wer hilfebedürftig ist und die Altersgrenze erreicht hat oder das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. 

Diese Leistungen werden derzeit ca. 4.100 Rostocker*innen gewährt. Insgesamt wendet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock dafür jährlich etwa 26,4 Mio. Euro auf. Diese Leistungen werden vollumfänglich durch den Bund erstattet. 

Das Amt für Soziales und Teilhabe wird in Zukunft auch für weitere Sozialleistungen, wie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, ein Online-Antragsverfahren ermöglichen.