Pflege- und Eingliederungshilfe: Anträge jetzt online möglich
Pressemitteilung vom

Anträge auf Hilfen zur Pflege sowie Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene können ab sofort auch online gestellt werden, informiert das Amt für Soziales und Teilhabe. Dafür steht die zentrale Internetplattform www.sozialplattform.de zur Verfügung.
„Familien und Kinder, die eine dieser Unterstützung benötigen, sollen diese so schnell und unkompliziert wie möglich erhalten. Anträge für Hilfen zur Pflege und Eingliederungshilfe online zu stellen ist ein wichtiger Schritt, damit wir bürokratische Hürden abbauen und den Zugang zu wichtigen Sozialleistungen erleichtern.“, so Steffen Bockhahn, Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport.
Nach der Registrierung kann der Antrag digital über ein Online-Formular gestellt werden. Alle für die Anspruchsprüfung erforderlichen Nachweise lassen sich direkt auf der Plattform hochladen und dem Antrag beifügen. Der vollständige Antrag wird im Anschluss digital an das Amt für Soziales und Teilhabe übermittelt und dort von den zuständigen Mitarbeitenden bearbeitet. Der Bescheid wird nach Abschluss des Verfahrens per Post zugestellt. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein BundID-Konto, das direkt über die Website eingerichtet werden kann – entweder über ein klassisches Login mit Benutzername und Passwort oder mithilfe des Personalausweises mit aktivierter Online-Funktion.
Hilfen zur Pflege dienen als Unterstützungen für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, aber die Kosten nicht selbst tragen können. Die Hilfe kann nötig sein, weil jemand körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen hat oder wegen einer Krankheit Unterstützung braucht. Ob und wie viel Hilfe jemand bekommt, prüft zuerst die Pflegekasse zusammen mit dem Medizinischen Dienst (MD). Dafür wird ein Pflegegrad festgelegt. Nur mit diesem gibt es einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte sich zuerst an die Pflegekasse wenden.
Einen formlosen Antrag auf Eingliederungshilfe können Menschen stellen, die durch eine Behinderung in ihrem Alltag eingeschränkt sind oder von ihr bedroht sind. Die Unterstützung soll helfen, ein selbstständiges Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Hilfe kann in verschiedenen Bereichen angeboten werden, zum Beispiel in Form einer Schulbegleitung, einer speziellen Unterstützung bei der Arbeit oder als Assistenz in der Wohnung oder bei Hobbys. Nach Eingang des Antrags kann der individuelle Unterstützungsbedarf durch geeignete Maßnahmen wie ärztliche Begutachtungen, Hausbesuche oder Hospitationen festgestellt werden.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewährt derzeit im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern für 1.400 Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Pflege. Monatlich werden in Rostock etwa 50 bis 60 Neuanträge auf Hilfen zur Pflege gestellt. 3.700 Menschen erhalten eine Eingliederungshilfe. Monatlich werden etwa 80 Neuanträge gestellt.
Beratungstermine können beim Amt für Soziales und Teilhabe per E-Mail über eingliederungshilfe@rostock.de oder sozialamt@rostock.de beantragt werden.
Weiterführende Informationen:
Antrag Hilfe-zur-Pflege
Antrag Eingliederungshilfe
Hilfe zur Pflege beantragen