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Straßenliste zur Fernwärmesatzung wurde jetzt detaillierter gefasst

Pressemitteilung vom 01.12.2025 - Umwelt und Gesellschaft

Detaillierter und übersichtlicher wurde jetzt die Straßenliste zur Rostocker Fernwärmesatzung überarbeitet. Die Auflistung weist nun adressgenau und damit eindeutiger den jeweiligen Anschluss- und Benutzungszwang (AZB) aus, teilt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz mit. Sie gibt in zwei Abschnitten Auskunft darüber, welche Straßen in Rostock bereits erschlossen oder zur kurzfristigen Erschließung geplant sind.

Der Abschnitt „Bestand“ umfasst die Objekte, für die eine Fernwärmeerschließung vorliegt. Hier ist ein Fernwärmeanschluss sofort möglich. Unter Berücksichtigung einer technischen Vorbereitungszeit und verfügbarer Baukapazität kann dies allerdings mehrere Monate dauern. Der Abschnitt „Ausbau in den folgenden drei Jahren“ erfasst Straßen und Objekte ohne genaue zeitliche Einordnung innerhalb dieses Zeitraums.

Über die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzerzwang in Einzelfällen informiert die Abteilung Klimaschutz des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz auf Anfrage unter Tel. 0381 381-7345 bzw. E-Mail: fernwaerme@rostock.de.

Die Fernwärmesatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll eine effektive und nachhaltige Versorgung mit Wärme sicherstellen. Sie regelt unter anderem, in welchen Gebieten Anschluss- und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz gilt und ist damit ein zentrales Instrument der städtischen Wärme- und Klimaschutzpolitik. Als Bestandteil der Fernwärmesatzung wird die Straßenliste mindestens jährlich aktualisiert gemäß dem Ausbaufortschritt des Fernwärmenetzes.

Die vollständige Liste ist auf der Internetseite des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz einsehbar.