Bei Plänen und Programmen, die durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellt werden sowie für Vorhaben, für deren Genehmigung die Stadt Rostock zuständig oder selbst Vorhabenträgerin ist, arbeitet die UVP-Fachstelle mit dem für die Planung oder Genehmigung zuständigen Fachamt zusammen.
Die Aufgaben der UVP-Fachstelle umfassen dabei die Prüfung des Erfordernisses einer Umweltprüfung, das Abstimmen und Festlegen des Untersuchungsrahmens sofern eine UVP oder SUP notwendig ist sowie die Koordinierung der Umweltprüfung insbesondere im Rahmen von Bauleitplanungsverfahren.
Umweltprüfungen sind ein wichtiges Instrument der Umweltvorsorge. Sie dienen der Optimierung von Vorhaben bzw. Plänen und Programmen.
Ziel einer Umweltprüfung ist es, frühzeitig und umfassend zu ermitteln, welche konkreten Umweltauswirkungen infolge von Bauvorhaben oder Planungen zu erwarten sind und entsprechende Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Folgen abzuleiten. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und das Landes-UVP-Gesetz (LUVPG M-V) regeln, welche Vorhaben und Planungen eine Umweltprüfung erfordern, wie die Prüfverfahren ablaufen und welche Schutzgüter dabei zu betrachten sind.
Es wird zwischen den folgenden Planungsebenen unterschieden:
Strategische Umweltprüfung (SUP) bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Zulassungsentscheidung konkreter Vorhaben
Gegenstand der Umweltprüfung sind Auswirkungen auf:
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit bzw. die Bevölkerung: Lärm, Erschütterungen, umweltgefährdende Stoffe, Störfallvorsorge, Betroffenheit durch Auswirkungen des Klimawandels
Umweltprüfungen sind immer in das jeweilige Genehmigungs- oder Planungsverfahren integriert. Ein wesentlicher Bestandteil der Umweltprüfung ist die umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1a Baugesetzbuch in der Regel eine Umweltprüfung durchzuführen. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen infolge der Bebauungsplanung ermittelt und in einem Umweltbericht zusammenfassend beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans und bildet die Grundlage für die Abwägung.
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird die Umweltprüfung zu Bebauungsplänen federführend durch das Amt für Umwelt- und Klimaschutz, in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen sowie dem Stadtforstamt, erarbeitet.
Die Planzeichnungen und Begründungen aller rechtskräftigen Bebauungspläne stehen über das Rostocker Geoportal zur Verfügung.
Bei Vorhaben, die durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock genehmigt werden, ist u. a. zu prüfen, ob dafür gemäß den Festlegungen des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder des Landes-UVPG M-V die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Gesetze geben konkrete Rahmenbedingungen und Prüfwerte in Abhänigkeit der Größenordnung von Vorhaben vor, für die eine obligatorische UVP-Pflicht besteht (Anlage 1 UVPG, LUVPG M-V).
In bestimmten Fällen ist zur Feststellung der UVP-Pflicht eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung erforderlich. Dabei prüft die zuständige Behörde überschlägig, ob von dem Vorhaben voraussichtlich erheblich negative Umweltauswirkungen ausgehen. Im Siedlungsbereich ist u. a. für folgende Vorhabentypen eine UVP-Vorprüfung erforderlich, wenn sie eine bestimmte Größenordnung aufweisen:
Errichtung und Betrieb von Hotels, Parkplätzen, Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe oder sonstige großflächige Handelsbetriebe
Ausbaumaßnahmen von Gewässern
Bau oder Änderung von Straßen oder Straßenbahntrassen.
Wird im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass keine erheblich negative Umweltauswirkungen zu erwarten sind, besteht keine UVP-Pflicht. Negative UVP-Vorprüfungen werden durch das zuständige Amt im Städtischen Anzeiger und im Landes-UVP-Portal bekannt gegeben.
In 2005 hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kommunale Umweltqualitätsziele als Beitrag zur Umsetzung der Leitlinien zur nachhaltigen Stadtentwicklung beschlossen. Die Umweltqualitätsziele bündeln umwelt- und naturschutzfachliche Entwicklungsziele und dienen als Abwägungsgrundlage in der Bauleitplanung sowie als Bewertungsmaßstab für UVP-Verfahren. Zur Beurteilung der Umweltsituation werden messbare Umweltstandards definiert, für die einzelnen Handlungsfelder des Natur- und Umweltschutzes.
Die Hanse- und Universitätsstadt berichtet alle 2 Jahre über die Entwicklung der Umweltsituation und die Einhaltung der Qualitätsziele anhand aussagekräftiger Indikatoren. Die Berichte stehen unter Downloads zur Verfügung.