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Abfallentsorgung bleibt auch 2022 umwelt- und sozial gerecht

Pressemitteilung vom 18.10.2021 - Umwelt und Gesellschaft

Der Rostocker Bürgerschaft wird im November 2021 die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung - die Abfallgebührensatzung (AbfGS) 2022 - zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Holger Matthäus, Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau, bringt die Satzung ein: „Für ein Gesamtvolumen von 20,5 Millionen Euro wird ein Abfallmanagement aus Hol- und Bringsystemen organisiert, welches das Entsorgen der blauen, braunen und schwarzen Tonnen, den Betrieb der Recyclinghöfe und die kostenfreie Sperrmüll- und Grünschnittentsorgung umfasst.“

Die Abfallgebühren für Haushaltungen werden in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Behältergebühr und als Abfallverwertungsgebühr berechnet. Die Behältergebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll und schließt alle damit verbundenen Kosten ein. Maßstab sind das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit. Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze für die einzelnen Behälterarten, unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr, sind die ermittelten Einzelgebührensätze.

Vorbehaltlich der Entscheidung der Bürgerschaft werden die Behältergebühren im Jahr 2022 für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Behältergrößen 80 l, 120 l, 1.100 l geringfügig ansteigen und für die 240-l-Behälter leicht sinken. Beispielsweise erhöht sich die Jahresgebühr bei wöchentlicher Entleerung eines 120-l-Abfallbehälters um 0,52 EUR. Bei einer 14-täglichen Entleerung eines 240-l-Abfallbehälters verringert sich die Jahresgebühr um 1,56 Euro.

Die Abfallverwertungsgebühr ist eine Einheitsgebühr und der Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen. Die Abfallverwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung aller Abfallarten aus Haushaltungen, die der Stadt bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling und der sonstigen Verwertung sowie der hierfür notwendigen Leistungen einschließlich der Recyclinghöfe und der Verwaltung, entstehen.

Die Gebühr umfasst Leistungen für die Verwertung der Abfallarten: Sperrmüll, Bioabfälle (nicht bei Eigenkompostierung), Garten- und Parkabfälle (einschließlich Tannenbaumentsorgung), Papier und Pappe, Elektro- und Elektronikschrott, Haushaltsschrott, Problemabfälle, Altpapier sowie für die Betreibung der Recyclinghöfe.
Die Abfallverwertungsgebühren werden im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr steigen.
Bei Nutzung der Biotonne erhöht sich die Gebühr um 5,90 Euro auf 49,49 Euro pro Person und bei Durchführung einer Eigenkompostierung um 5,50 Euro auf 35,22 Euro pro Person im Jahr.
Die Erhöhung der Verwertungsgebühr ergibt sich einerseits durch die ausschreibungs- bedingte Preissteigerung für die Sperrmüllverwertung bei gleichzeitiger Mengensteigerung. Andererseits ist die Erhöhung der Verwertungsgebühr auf die tarifliche Entgelterhöhung zum 1. Januar 2022 und Personalerweiterung aufgrund gestiegener Anforderungen bei der Sammlung der Abfälle zurückzuführen.

Zudem erfolgt eine Ausweitung der Sammeltour für die Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung im Holsystem, welche künftig stadtteilbezogen zusammen mit der Sperrmüllsammeltour erfolgen wird. Ebenso tragen erhöhte Dieselkraftstoffkosten, unter Berücksichtigung der CO2 Abgabe, Investitionskosten für die Neu- und Ersatzbeschaffung von Presscontainern und beim Fuhrpark der SR GmbH sowie steigende Abschreibungs- und Zinskosten aufgrund der im Jahr 2021 durchgeführten Investitionen an den Recyclinghöfen Reutershagen und Südstadt zum Kostenanstieg bei.

„Unser städtisches Abfallmanagementsystem beruht auf Solidarität untereinander, genügt höchsten Umweltstandards, ist modern und bleibt auch 2022 sozial gerecht“, unterstreicht Senator Holger Matthäus.