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Na­vi­ga­ti­on

Be­bau­ungs­plan­aus­le­gung

Öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chung der öf­fent­li­chen Aus­le­gung des Ent­wurfs der 1. Än­de­rung der Sat­zung der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock zur Ge­stal­tung und Pfle­ge der Vor­gär­ten im Thü­nen­vier­tel (Vor­gar­ten­sat­zung Thü­nen­vier­tel, 1. Än­de­rung)

Die Bür­ger­schaft der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock hat in ih­rer Sit­zung am 05. Sep­tem­ber 2018 be­schlos­sen, die 1. Än­de­rung der Sat­zung der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock zur Ge­stal­tung und Pfle­ge der Vor­gär­ten im Thü­nen­vier­tel (Vor­gar­ten­sat­zung Thü­nen­vier­tel, 1. Än­de­rung) auf­zu­stel­len.

Das Ge­biet wird be­grenzt:

Lageplan Vorgarten Thünenviertel                - im Nord­os­ten:               durch die Det­har­ding­stra­ße,
                - im Süd­os­ten:                 durch die Thü­nen­stra­ße,
                - im Süd­wes­ten:               durch die Ernst-He­y­de­mann-Stra­ße,
                - im Nord­wes­ten:             durch die Rem­brandt­stra­ße.

                

(sie­he Über­sichts­plan - Down­load)

Die Bür­ger­schaft der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock hat in ih­rer Sit­zung am 05. Sep­tem­ber 2018 den Ent­wurf der 1. Än­de­rung der Sat­zung der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock zur Ge­stal­tung und Pfle­ge der Vor­gär­ten im Thü­nen­vier­tel ge­bil­ligt und zur Aus­le­gung be­stimmt. Der Ent­wurf liegt             

vom       15.10.2018     bis zum    23.11.2018
im Neu­en Markt 3, 1. Ober­ge­schoss, Raum 218

zu fol­gen­den Zei­ten öf­fent­lich aus:

Mon­tag, Mitt­woch, Don­ners­tag           9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00  Uhr
Diens­tag                                                     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00  Uhr
Frei­tag                                                         9.00 bis 13.00  Uhr

Ein bar­rie­re­frei­er Zu­gang zum Aus­le­gungs­raum ist über den Auf­zug, des­sen eben­er­di­ger Zu­gang sich im glä­ser­nen Geld­au­to­ma­ten­be­reich der Post­bank be­fin­det, wäh­rend der o.g. Zei­ten ge­währ­leis­tet.

Der Ent­wurf der 1. Än­de­rung der Sat­zung der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock zur Ge­stal­tung und Pfle­ge der Vor­gär­ten im Thü­nen­vier­tel ist wäh­rend der o. g. Aus­le­gungs­zeit im In­ter­net un­ter http://​rathaus.​rostock.​de un­ter der Ru­brik Be­bau­ungs­plan­aus­le­gun­gen ein­ge­stellt.

Für das ge­nann­te Ge­biet liegt der Ent­wurf der Sat­zung zu­sätz­lich im Orts­amt West, Go­er­de­ler­stra­ße 53 wäh­rend des oben ge­nann­ten Zeit­rau­mes zu den öf­fent­li­chen Sprech­zei­ten aus.

Wäh­rend der o. g. Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men schrift­lich ab­ge­ge­ben oder zur Nie­der­schrift vor­ge­bracht wer­den. Nicht frist­ge­recht vor­ge­brach­te Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Be­schluss­fas­sung über die 1. Än­de­rung der Sat­zung der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock zur Ge­stal­tung und Pfle­ge der Vor­gär­ten im Thü­nen­vier­tel un­be­rück­sich­tigt blei­ben.

Ralph Mül­ler
Lei­ter des Am­tes für Stadt­ent­wick­lung,
Stadt­pla­nung und Wirt­schaft