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Öffentliche Auslegung des Entwurfs (einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen und Untersuchungen) gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 für das Gewerbegebiet „Petersdorfer Straße“

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Norden:       durch den Hainbuchenring und die Petersdorfer Straße,

im Osten:         durch die Petersdorfer Straße,

im Süden:         durch die Toitenwinkler Allee, die Tankstelle und den vorhandenen Erdwall,

im Westen:       durch unbebaute Flächen ca. 200 m westlich des Fußweges von der Toitenwinkler Allee zum ehemaligen S-Bahnhaltepunkt.

 

(siehe Lageplan)

 Der von der Bürgerschaft der Hansestadt- und Universitätsstadt Rostock in ihrer Sitzung am 30.01.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.GE.130 „Petersdorfer Straße“, dessen Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Untersuchungen liegen

vom 25.03.2019 bis zum 26.04.2019

Am Neuen Markt 3, 1. Obergeschoss, Raum 218

während folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag            9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00  Uhr

Dienstag                                                      9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00  Uhr

Freitag                                                         9.00 - 13.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 A) Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB als Teil der Planbegründung:

  • Darstellung der für den Bebauungsplan maßgeblichen Ziele des Natur- und Umweltschutzes
  • Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung in Form einer schutzgutbezogenen Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt mit Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Umweltauswirkungen auf die nachfolgenden Schutzgüter:

Mensch/ Bevölkerung und Gesundheit

    • Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmauswirkung der geplanten Nutzung auf die nahegelegene Wohnbebauung
    • Beeinflussung der Lufthygiene innerhalb und angrenzend des B-Plangebietes

Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt

    • Flächendeckende Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung
    • Erfassung des vorhandenen Baumbestandes und des Artenvorkommens
    • Erfassung geschützter und gefährdeter Pflanzen und Tiere
    • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange bei streng und besonders geschützten Arten

Boden

  • Art und Ausmaß bestehender Bodenbelastungen sowie Abschätzung von Handlungserfordernissen im Hinblick auf die geplante Nutzung (hier: Gewerbe)
  • Maß der Flächeninanspruchnahme, Versiegelungsgrad
  • Beurteilung betroffener Bodentypen und ihrer natürlichen Bodenfunktionen

Wasser                                                                                    

  • Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser, Beachtung der im Gebiet verlaufenden Regenwasserleitungen
  • Aussagen zum Grundwasserdargebot und zur –belastung (hier durch Gewerbe)
  • Aussagen zur Sturmflutsicherheit und Anforderungen an die Planung

Klima

  • Aussagen zum Lokalklima (Starkwind, Kaltluftbahnen, Kaltluftentstehungs- und –sammelgebiete) unter Berücksichtigung der Land-Seewind-Zirkulation
  • Anpassung an den Klimawandel: Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien, Energiestandards, schadlose Ableitung von Starkniederschlägen

Luft

  • Beschreibung des Ist-Zustandes und Einschätzung der Empfindlichkeit im Zusammenhang mit der Vorbelastung
  • Bewertung der Umweltauswirkungen und Ableitung von Festsetzungsmöglichkeiten
  • Landschaft(sbild)
  • Erfassung der sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungsform der Landschaft / wesensbestimmende Merkmale der Landschaft
  • Gestaltungserfordernisse: Grünflächen, Anpflanzung und Erhaltung von Grünbeständen
  • Kultur- und Sachgüter
  • Mögliche Vorkommen archäologischer Funde oder von Denkmalen
  •  
    • Zusammenfassung des Artschutzrechtlichen Fachbeitrags (siehe unten: Umweltbezogene Untersuchungen Nr. C 2.)
    • Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern
    • Angaben zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen
  • Übersicht über die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (Ausgleich/ Eingriffsregelung nach BNatSchG)
  • Beschreibung der zu erwartenden erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen und deren Überwachung (Monitoring)
  • Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Darstellung der Auswahlgründe

 

B) wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  1. EURAWASSER Nord GmbH, vom 04.07.2016

    - Hinweise zum Leitungsverlauf über das vorhandenen Biotop, zum vorhandenen Leitungsbestand, zur Trinkwasser- und Löschwasserversorgung und zur Ableitung des Schmutzwassers

  2. Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen, vom 07.07.2016

    - Bodendenkmale sind im Plangebiet ernsthaft anzunehmen

  3. Bergamt Stralsund, vom 05.07.2016

    - Erlaubnis „Geothermiefeld Rostock“

  4. Warnow-Wasser- und Abwasserverband, vom 11.07.2016

    - Lage der Bestandsleitungen Trinkwasser werden durch die Baugrenzen unzureichend berücksichtigt

  5. Deutsche Bahn AG, vom 04.07.2016

    - Hinweise auf von Bahnanlagen ausgehende Immissionen wie Erschütterungen, Lärmbelästigungen und Funkenflug

  6. Amt für Stadtgrün, Naturschutz, und Landschaftspflege, vom 29.06.2016

    - Hinweise zur Straßenbeleuchtung, zur externen Kompensation, zum Artenschutz sowie dem Artschutzfachbeitrag und dem Grünordnungsplan

  7. Amt für Umweltschutz, vom 08.07.2016

    - Hinweise zur Verkehrsflächenplanung hinsichtlich der Befahrbarkeit durch eine Gehwegkehrmaschine
    - Das Plangebiet ist durch eine Fernwärmeleitung erschlossen bzw. erschließbar.

 C) umweltbezogene Untersuchungen

  1. Grünordnungsplan (BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH, Juli 2018)
  • schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushalts für die biotischen Faktoren Tiere (Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien, Moschusbock, Insekten und Landsäuger) und Pflanzen sowie die abiotischen Faktoren (Relief, Geologie, Boden, Wasser, Klima und Luft)
  • Bewertung des Untersuchungsgebietes hinsichtlich des Landschaftsbildes und der naturgebundenen Erholung
  • Bewertung der planungsrelevanten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Bewertung der biologischen Vielfalt
  • gesonderte Erfassung der vorhandenen Biotoptypen
  • Konfliktanalyse mit Beschreibung und Bewertung des Eingriffs
  • Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (AFB)
  • Prüfung, inwieweit erhebliche Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vermieden oder gemindert werden können
  • grünordnerisches Handlungskonzept als multifunktionales Maßnahmekonzept für Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Einbeziehung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie artenschutzrechtlich begründeter Maßnahmen    
  • Gegenüberstellung der zu erwartenden Eingriffe und den vorgesehenen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen in einer Bilanz
  1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH, Juli 2018)
    • Bestandsdarstellung und Relevanzprüfung der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der Europäischen Vogelarten
    • Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse
    • Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung Artenschutzrechtlicher Konflikte und zur kontinuierlichen Erhaltung der ökologischen Funktionen (CEF-Maßnahmen)
  1. Ergebnisbericht zur Amphibienkartierung im Gewerbegebiet „Petersdorfer Straße“ (Ökologische Dienste Ortlieb, 21.01.2016)
    • Beschreibung der Methoden der Amphibienkartierung und dessen Ergebnisse
    • Bewertung der erhobenen Daten
    • Fotodokumentation der Kartierung
  1. Schallschutzgutachten (Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbH, 14. Dezember 2016)
  • Ermittlung und Beurteilung der einzelnen Geräuschquellen (Anlagenlärm, Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm)
  • Darstellung und Lösungsvorschläge für die geräuschbezogene Konflikte zwischen der gewerblichen Nutzung innerhalb des B-Plans und der südlich angrenzenden Wohnbebauung sowie zwischen dem Schienen- und Straßenverkehr nordöstlich des Plangebietes und der Nutzung innerhalb des B-Plans
  • Geräuschkontingentierung nach DIN 45691
  • Vorschläge für Festsetzungen von Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan
  1. Ermittlung Regenwassermengen, (WASTRA-PLAN Ingenieurgesellschaft mbH, 02. August 2017)
    • Ermittlung der zu erwartenden Abflussgrößen für verschiedene Wiederkehrintervalle und Dauerstufen
  1. Altlastenuntersuchungen im Bebauungsplangebiet Nr. 14.GE.130 (AnalyTech – Ingenieurgesellschaft für Umweltsanierung, Baugrund und Consulting, 06.09.2000)
    • Entlassung aus dem Altlastenverdacht als Ergebnis der Detailuntersuchung
    • Aussagen zu Baugrundverhältnissen und verbliebenen Flächenversiegelungen

  

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein barrierefreier Zugang zum Auslegungsraum ist über den Aufzug, dessen ebenerdiger Zugang sich im Geldautomatenbereich der Postbank befindet, während der o.g. Zeiten gewährleistet.

Die für die Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft der Hanse- und Universitätsstadt, Am Neuen Markt 3, eingesehen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung sind zusätzlich im Ortsamt Ost in Toitenwinkel, J.-Nehru-Straße 33 in 18147 Rostock zu den öffentlichen Sprechzeiten zur Information einsehbar.

 

Ralph Müller 

Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft