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Wohnen

Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.


Wohnen im Alter

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offene Hände mit Münzgeld

Wohnen mit Behinderung

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Wohngeld

Sie können für gemieteten Wohnraum einen Mietzuschuss erhalten.

Antrag auf Wohngeld

Hilfe zum Erhalt der Wohnung

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
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Wohnen bei Migration

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Obdachlosigkeit

Obdachlosigkeit entsteht oft durch eine Verkettung von Schicksalsschlägen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder familiären Krisen. Wir unterstützen Betroffene mit Hilfsangeboten, Notunterkünften und Beratung. 
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Amtsleiterin Anika Leese (r.) und Sachgebietsleiter Paul Lemke (2.v.l.) beim Besuch der Vertreter*innen des Bundesverbands Housing First e.V. Corinna Münchow (2.v.r.) und Sebastian Böwe (l.) in Berlin.