Amt für Soziales und Teilhabe

Das Amt für Soziales und Teilhabe steht für die aktive Unterstützung von Menschen in unterschiedlichen persönlichen Lebenslagen. Wir begleiten Geflüchtete bei der Integration, beraten Familien bei der Pflege ihrer Angehörigen oder unterstützen bei finanziellen Hilfen zum Lebensunterhalt. Außerdem bieten wir Angebote für Menschen mit Behinderung als Form der gesellschaftlichen Teilhabe. Wir unterstützen insbesondere die Teilhabe am Inklusiven Sport in Rostock und arbeiten eng mit regionalen Partnern zusammen. Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern – unabhängig von Alter, Herkunft, Lebenssituation oder individuellen Herausforderungen.
In den drei Abteilungen Besondere soziale Hilfen, Sozialhilfe und Eingliederungshilfe gibt es viele attraktive Arbeitsmöglichkeiten. Mit unseren insgesamt rund 150 Mitarbeitenden sind wir eines der größten Ämter in der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Wir bieten umfassende Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen und setzen uns dafür ein, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit zu stärken. Dazu zählen unter anderem:
- Beratung und Unterstützung: Hilfe bei persönlichen, familiären oder sozialen Anliegen.
- Teilhabe fördern: Maßnahmen und Projekte, die Menschen mit Behinderungen, Senioren, Kindern und Jugendlichen die aktive Teilhabe erleichtern.
- Finanzielle Hilfen: Beratung und Unterstützung bei Anträgen auf Sozialleistungen, Pflegegeld oder andere staatliche Hilfen.
- Integration und Inklusion: Angebote zur Förderung von interkulturellem Austausch und inklusiver Teilhabe.
- Netzwerkbildung: Zusammenarbeit mit lokalen Trägern, Vereinen und Organisationen, um gemeinsam eine soziale und solidarische Gemeinschaft zu gestalten.
Amt für Soziales und Teilhabe stellt sich vor.
Hilfe in schweren Lebenslagen

Hilfe in anderen Lebenslagen

Senioren und Pflege

Menschen mit Behinderung

Migration und Integration

Hilfe zur Gesundheit

Wohnen
Mieterinnen und Mieter können Wohngeld als Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum als Lastenzuschuss beantragen.
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Aktuelles und Veranstaltungen
Veranstaltungshinweise und Pressemitteilungen vom Amt für Soziales und TeilhabeAmt für Soziales und TeilhabeAmt für Soziales und Teilhabe
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Karriere
Stellenausschreibungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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