Teilhabe am Arbeitsleben
Das Budget für Arbeit bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Das kann z.B. in einer Firma, in einem Möbelhaus, Bau- oder Supermarkt sein.
Es handelt sich dabei um eine Geldleistung an Arbeitgeber*innen, die einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Der Arbeitgebende schließt mit dem Arbeitnehmenden einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag mit einer tariflichen oder ortsüblichen Vergütung oder einem branchenüblichen Mindestlohn ab.
Ein Budget für Arbeit ist bei einer Vollzeit- als auch bei einer Teilzeitbeschäftigung möglich, muss jedoch mindestens 15 Stunden pro Woche betragen und in einem Inklusionsbetrieb mindestens 12 Stunden pro Woche.
Sie können Eingliederungshilfe -Budget für Arbeit- bei dem für Sie örtlich zuständigen Träger beantragen.
- Sie wenden sich an den für Sie örtlich zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
- Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
- Sie gehören zum Personenkreis nach § 99 SGB IX (Eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Behinderung muss vorliegen oder drohen.).
- Sie sind voll erwerbsgemindert und wollen gern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
- Sie arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Arbeitsbereich oder könnten dort arbeiten.
- Sie haben den Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen beendet.
- Sie sind voll erwerbsgemindert und bereits ein Jahr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig gewesen.
- Antrag auf Budget für Arbeit
- gültiges Personaldokument
- gegebenenfalls Bescheid sowie Ausweis des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
- Arbeitsvertrag von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung
- Bescheide vorrangiger Leistungsträger (beispielsweise Agentur für Arbeit, Inklusionsamt, Rententräger, Unfall- und Krankenkassen)
Einkommensabhängig:
Nein
Keine
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 99 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX
§ 111 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX i.V.m. § 61 SGB IX