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Eingliederungshilfe

Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen haben ein Recht auf individuelle Unterstützung, um ihre Entwicklung zu fördern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Eingliederungshilfe des Jugendamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet gezielte Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder und ihrer Familien abgestimmt sind.

Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe kann für Kinder und Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden, wenn sie durch eine Beeinträchtigung in ihrer gesellschaftlichen, schulischen oder persönlichen Entwicklung erheblich eingeschränkt sind. Besonders im Fokus stehen Kinder mit seelischen Behinderungen, die auf Unterstützung angewiesen sind, um am schulischen und sozialen Leben teilzunehmen.

Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Hilfen sind individuell auf die Situation des Kindes abgestimmt und umfassen unter anderem:

  • Frühförderung für Kleinkinder mit Entwicklungsverzögerungen
  • Integrationshilfen in Kita und Schule, um den Besuch einer Regelbetreuung oder Regelschule zu ermöglichen
  • Therapeutische Maßnahmen wie Logopädie, Ergotherapie oder psychologische Betreuung
  • Sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung im Alltag
  • Hilfsmittel und besondere Fördermaßnahmen, die die soziale Teilhabe erleichtern

 


Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

Sie ermöglichen und fördern eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. (aus den IDMV)
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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beantragen

Wird eine (drohende) seelische Behinderung diagnostiziert, haben Kinder gemäß § 35a SGB VIII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. (aus den IDMV)
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