Immobilienausschreibung als Erbbaurecht zum Zweck der Wohnbebauung - Elmenhorster Weg
Als Eigentümerin beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot für das nachstehende, unbebaute Grundstück ein Erbbaurecht zum Zweck der Wohnnutzung zu vergeben.
Lagebezeichnung:
Elmenhorster Weg 36 in Rostock - Lichtenhagen
Katasterangaben:
Gemarkung Lütten Klein, Flur 3, Teilfläche aus Flurstück 34/17 (ca. 1.733) m², unvermessen
Lage und Grundstücksangaben:
Das Grundstück liegt in einer sehr attraktiven Umgebung im Nordwesten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am Rande des Stadtteils Lichtenhagen. Die Ausschreibungsfläche entstand durch Beräumung der Altbebauung auf dem Grundstück Elmenhorster Weg 36 und ist Bestandteil der den Elmenhorster Weg prägenden Einfamilienhausbebauung.
In der Nähe des Grundstücks, im Stadtteil Lichtenhagen, befinden sich Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen sowie Jugend- und Freizeiteinrichtungen. Haltestellen des ÖPNV (Straßenbahn, Bus, S-Bahn) befinden sich ebenfalls in der Nähe.
Das zur Verwertung stehende, unbebaute Grundstück hat einen rechteckigen Zuschnitt mit einer Breite von ca. 35 m und einer mittleren Grundstückstiefe von ca. 47 m. Die genaue Lage des Grundstücks ist aus dem beigefügten Lage- und Katasterplan ersichtlich. Die Erschließung erfolgt über den Elmenhorster Weg.
Eigentümer:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
städtebauliche und planungsrechtliche Situation:
Die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben auf dem Grundstück erfolgt nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 3 BauNVO. Das heißt, die beabsichtigte Bebauung hat sich in die umgebende Bebauungsstruktur und damit in die Eigenart der näheren Umgebung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wird, einzufügen.
Das Grundstück ist Bestandteil der umgebungsprägenden Einzelhausbebauung in offener Bauweise - eingeschossig, mit ausgebautem Dachgeschoss im steil geneigten Satteldach - entlang des Elmenhorster Weges. Zur nördlichen Grundstücksgrenze/Straßenseite ist eine Bauflucht von ca. 5 - 6 m einzuhalten. Die Bebauungstiefe der überbaubaren Grundstücksfläche beträgt ca. 15 - 18 m ab straßenseitiger Bauflucht.
Möglich ist eine Bebauung mit bis zu zwei Einfamilienhäusern oder einem Doppelwohnhaus. Das Grundstück ist auch für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Wohnformprojektes geeignet. In diesem Fall soll die Vergabe des Erbbaurechtes nur zum Zweck der Bebauung mit einem Wohngebäude erfolgen. Die Eröffnung einer 2. Bebauungsreihe ist an diesem Standort unzulässig.
Hinweis zu gemeinschaftlichen Wohnformprojekten:
Als gemeinschaftliches Wohnen werden jene Wohnformen verstanden, bei denen sich Menschen bewusst für das gemeinschaftliche Leben und eine gegenseitige Unterstützung entscheiden. Die dabei gleichberechtigten Bewohner bilden unabhängig von familiären Bezügen einen Wohnverbund, der als Modell auf Langfristigkeit angelegt und in wesentlichen Bereichen durch die Bewohner selbst organisiert wird. Mögliche Rechtsformen sind ein Verein oder eine Genossenschaft, ggf. mit Hausverein.
Durch die Teilhabe der Gruppenmitglieder - den künftigen Bewohnern - an der Planung und Konzeptionierung ihrer gemeinschaftlichen Wohnform, wird auf die vielfältigen Bedürfnisse derer eingegangen, die den Gedanken „zusammen leben und wohnen“ umsetzen und dauerhaft fortentwickeln wollen. Hierfür sind gemeinschaftlich nutzbare Räume als Begegnungs- und Kommunikationszonen besonders wichtig. Im Projekt sind aufgrund dessen qualitativ hochwertige, für die gesamte Gemeinschaft zugängliche und geeignete Räumlichkeiten zu integrieren und dauerhaft bereitzustellen. Eine sparsame individuelle Wohnfläche zugunsten gemeinschaftlich genutzter Fläche wird positiv bewertet.
Immissionsschutz:
Bei der Planung des Gebäudes/der Gebäude muss für den Nachweis des passiven Schallschutzes für die straßenzugewandten Fassaden ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 63 db (A) tags und 65 db (A) nachts (ehemals LPB III) berücksichtigt werden. Dies gilt für einen senkrechten Abstand der Fassade zur Straßenmitte von 15 m.
Sonstige Hinweise:
Bei der Planung des Bauvorhabens sind die Stellplatzsatzung, die Spielplatzsatzung, die Baumschutzsatzung und die Grünflächengestaltungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu beachten.
Auf dem Grundstück befindet sich eine größere Anzahl von Bäumen, die teilweise nach § 18 NatSchAG M-V und der Baumschutzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschützt sind. Danach müssen für die im Zuge der Baufreimachung zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des Artenschutzes gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind einzuhalten.
Belastungen:
Im nördlichen Randbereich des Grundstückes verlaufen zwei Mittelspannungskabel (20-kV) sowie ein Niederspannungskabel (0,4kV) der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH. Außerdem verlaufen im westlichen Bereich des Grundstückes ein Kabelrohr DN 40 und ein Erdkabel der Telekom Deutschland GmbH.
Die grundbuchliche Sicherung von Leitungen mittels Dienstbarkeit ist durch den Erbbaurechtsnehmer auf erste Anforderung zu gewähren. Leitungspläne liegen vor und können bei Interesse im Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegenschaften, Zi. 3.15 eingesehen werden.
Angebotsbedingungen:
- Mindestgebot für die Zinszahlung pro Jahr:
7,- €/m², mithin für das Gesamtgrundstück bei einer angenommenen Grundstücksgröße von ca. 1.733 m²
ca. 12.131,- €/Jahr als Reallast
Kann der Erbbaurechtsnehmer die Gemeinnützigkeit nachweisen, kann schuldrechtlich ein verzinster Bodenwert in Höhe von 50 % des dinglich gesicherten verzinsten Bodenwertes vereinbart werden.
Die Erbbauzinsreallast wird an 1. Rangstelle im Grundbuch eingetragen und versteigerungsfest vereinbart. Der Erbbauzins wird wertgesichert. Die Wertsicherung ist an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes durch Wertsicherungsklausel gebunden. Weiterhin wird im Erbbaurechtsvertrag vereinbart, dass der Erbbauberechtigte bis zur Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch den vereinbarten Erbbauzins als Nutzungsentgelt zu zahlen hat.
- Laufzeit:
bis zu 75 Jahre vereinbar
Eine Verlängerung des Erbbaurechts ist grundsätzlich nur unter Anpassung der Konditionen an die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Verlängerung möglich.
- schlüssige Finanzierungsdarlegung des Bauvorhabens durch Vorlage entsprechender Nachweise, wie SCHUFA-Auskunft und Bonitätsbescheinigung der Hausbank.
Sofern die Finanzierung unter Verwendung von Fremdmitteln eines Kreditinstituts erfolgt, wird um Mitteilung der geforderten Sicherheiten gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beleihung des Erbbaurechtes nach den Regeln des § 7 Abs. 2 ErbbauRG in Aussicht gestellt wird. Grundsätzlich liegt diese bei maximal 70 % des Wertes des Erbbaurechtes. Grundschuldeintragungen zur Baufinanzierung sind grundsätzlich erst nach Eintragung des Erbbauberechtigten im Grundbuch möglich.
Alle im Zusammenhang mit der Erbbaurechtsvergabe stehenden Kosten (wie Vermessungskosten, Notar- und Grundbuchkosten) sind durch den zukünftigen Erbbauberechtigten zu tragen.
Die Entscheidung über die Vergabe eines Erbbaurechts wird nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der nachgenannten Vergabekriterien durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock getroffen.
Vergabekriterien:
- Höhe des gebotenen Erbbauzinses
- Finazierungskonzept für die Gesamtkosten des Bauvorhabens
Angebote für die Errichtung und Nutzung eines gemeinschaftlichen Wohnformprojektes werden bei der Zuschlagserteilung bevorzugt berücksichtigt.
Bei einem gemeinschaftlichen Wohnformprojekt sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Beschreibung der gemeinschaftlichen Wohnform (inklusive Rechtsform, Organisation der Gemeinschaft, ggf. spezieller Gemeinschaftsschwerpunkt, Gruppengröße, Anzahl der Wohneinheiten, Bewohner, etc.).
- bemaßte und prüfbare zeichnerische Unterlagen, wie Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten zum Wohngebäude, Wohnflächenzusammenstellungen
Für die Erbbaurechtsvergabe ist ein Beschluss der Gremien der Hanse- und Universitäts- Stadt Rostock erforderlich. Alle im Zusammenhang mit der Erbbaurechtsvergabe stehenden Kosten (wie Vertragskosten, Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer und anteilige Grundsteuern ab Übernahme) gehen zu Lasten des Erbbaurechtsnehmers. Nach Zeitablauf des Erbbaurechts oder bei Eintreten des Heimfalls hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung in Höhe von max. 2/3 des Verkehrswertes der baulichen Anlagen zu gewähren.
Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote bis spätestens zum 15.01.2026 an die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1
18055 Rostock
mit der Aufschrift:
Grundstücksangebot - Nicht öffnen!
Ausschreibung - Az.: 2333EW210014 - Elmenhorster Weg
zu richten.
Für die Fristwahrung ist das Datum des Posteingangsstempels der Hanse- und Universitätsstadt Rostock maßgeblich. Persönlich können Angebote auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, An der Jägerbäk 3, Raum 1.09 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) oder durch Einlegen in den Briefkasten an der Toreinfahrt des Dienstgebäudes abgegeben werden. Den rechtzeitigen Zugang hat die/ der Interessent/in erforderlichenfalls nachzuweisen. Gebote die nach vorgenanntem Termin eingehen, können ausgeschlossen werden. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe des Erbbaurechtes leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und Unterschwellvergabeordnung (UVgO). Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse-und Universitätsstadt Rostock unter Tel.: 0381/381 6426 oder 0381/3816428 oder per E-Mail: kvla@rostock.de
Andreas Adler













