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Na­vi­ga­ti­on

Neue Be­woh­ner­par­k­aus­wei­se recht­zei­tig be­an­tra­gen

Pres­se­mit­tei­lung vom 13.05.2020 - Wirt­schaft und Ver­kehr

Auf­grund der Pan­de­mie-La­ge und des da­mit ver­bun­de­nen gro­ßen Be­ar­bei­tungs­rück­staus wer­den bis ein­schlie­ß­lich 30. Ju­ni 2020 bei der un­te­ren Ver­kehrs­be­hör­de kei­ne Sprech­zei­ten im Zu­sam­men­hang mit Be­woh­ner­par­k­aus­wei­sen an­ge­bo­ten. Dar­auf weist das Amt für Ver­kehrs­an­la­gen hin. 

Die An­trag­stel­lung ist je­doch wei­ter­hin auf dem Post­weg oder per E-Mail mög­lich. Ei­ne per­sön­li­che Vor­spra­che kann aus­schlie­ß­lich nach Ter­min­ver­ein­ba­rung er­fol­gen. Dar­über hin­aus kann der Ser­vice der Orts­äm­ter ge­nutzt wer­den. 

Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Über­gangs­re­ge­lung zur ver­län­ger­ten Gül­tig­keit von Be­woh­ner­par­k­aus­wei­sen seit dem 30. April 2020 nicht mehr in Kraft ist. 

An­trä­ge sind recht­zei­tig vor Ab­lauf der Gül­tig­keit des Be­woh­ner­par­k­aus­wei­ses zu stel­len. Bei Vor­la­ge der voll­stän­di­gen Un­ter­la­gen be­trägt die durch­schnitt­li­che Be­ar­bei­tungs­zeit zwei Wo­chen, kann im Ein­zel­fall je­doch auch va­ri­ie­ren. 

Dies gilt über den 30. Ju­ni 2020 hin­aus auch bei per­sön­li­cher Vor­spra­che. Aus or­ga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den ist die di­rek­te Be­ar­bei­tung im Rah­men der Sprech­zei­ten nicht mehr mög­lich und kann da­her künf­tig nicht mehr an­ge­bo­ten wer­den. Da­für wird um Ver­ständ­nis ge­be­ten.