Flächige Rasenmahd auf öffentlichen Grünflächen zeitweise ausgesetzt
Pressemitteilung vom

Die ausbleibenden Niederschläge im April und Mai haben es den Rostocker Grünflächen nicht leichtgemacht. Auch wenn die Temperaturen noch gemäßigt sind, so zeigen sich durch fehlenden Regen sowie stetigen Wind bereits erste Anzeichen von Trockenheit auf den öffentlichen Rasen- und Wiesenflächen. Auch trotz der aktuell noch relativ kühlen Nächte und der Taubildung kann Feuchtigkeitshaushalt leider nicht mehr ausreichend kompensiert werden. Kurzfristig ändert sich die Wetterlage nicht.
Um das öffentliche Grün zu schützen sowie Staubentwicklung und Trockenheitsschäden zu vermeiden, setzt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen die flächige Mahd vom 19. bis 25. Mai 2025 aus. Dies betrifft Rasen- und Wiesenflächen in Parkanlagen, im Straßenbegleitgrün, im Bereich des Stadthafens sowie auf kommunalen Vorgarten- und Wochenendgrundstücken. Auch die Mahd auf den Friedhöfen wird auf das Notwendigste beschränkt.
In Ausnahmefällen werden auf ausgewählten punktuellen Flächen und bei akuter Gefährdung der Verkehrssicherheit trotzdem notwendige Maßnahmen erfolgen. Dies betrifft zum Beispiel die Freihaltung von Sichtdreiecken in Kreuzungsbereichen, die Mahd von Feuerlöschteichen oder Spiel- und Sportbereichen. Zusätzlich wird eine Entwicklungspflege einzelfallbezogen geprüft und weitergeführt. Die Mahd wird in Abhängigkeit von den klimatischen Bedingungen wieder aufgenommen.