Schulanmeldungen für Rostocks Erstklässler
Pressemitteilung vom
Die Anmeldungen für die Einschulung erfolgen auch für das Schuljahr 2024/25 wahlweise über das Internet oder über einen Papierfragebogen, der ausgefüllt zurückgesendet werden sollte. Darüber informiert das Schulverwaltungsamt.
„Bereits für die Anmeldung zur Einschulung im Schuljahr 2021/22 wurde das Verfahren angewendet und erfreulicher Weise sehr gut angenommen. Wir werden jedes Jahr ein bisschen besser, die Kommunikation mit den Eltern klappt gut und die meisten Anmeldungen erfolgen rechtzeitig“, so Steffen Bockhahn, Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und 2. Stellvertreter der Oberbürgermeisterin. „Auch in diesem Jahr erhalten etwa 1.800 Eltern und Sorgeberechtigte die benötigten Anmeldeinformationen ab dem 1. Oktober per Brief.“ Das Schreiben enthält nicht nur die Internetadresse, sondern auch ein individuelles Zugangskennwort sowie ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren. Der Anmeldebogen kann online ausgefüllt und abgeschickt werden. Es ist aber auch eine Rücksendung per Post möglich.
Nachdem bereits mit der Anmeldung für das Schuljahr 2023/24 die Einverständniserklärung für das kostenfreie Schülerticket erstmalig online abzugeben war, wird auch dieses Verfahren beibehalten.
Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden (Regeleinschulung). Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht an der örtlich zuständigen kommunal getragenen Schule. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Für Kinder, die für das Schuljahr 2023/24 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht für das Schuljahr 2024/25 (Einschulung nach Zurückstellung).
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind (vorzeitige Einschulung). Dazu ist ein schriftlicher Antrag an die örtlich zuständige Grundschule zu richten, der neben einer Begründung auch ein medizinisches Gutachten enthält.
Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden. Bei der Entscheidung werden der schulpsychologische Dienst und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Auch hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen und Förderschulen beraten gern zu den Themen Zurückstellung und Förderbedarf.
„Damit das Verfahren zügig durchgeführt werden kann, sollte die Anmeldung bis zum 31. Oktober 2023 vorgenommen werden. Auch wenn die Entscheidungen voraussichtlich erst im Mai 2024 feststehen, können in der Zwischenzeit die erforderlichen Diagnostiken und Tests durchgeführt werden. Jedem Kind soll ein bestmöglicher Start in die Schule ermöglicht werden, daher ist es auch besonders wichtig, dass die Angaben bei der Anmeldung so gewissenhaft und genau wie möglich vorgenommen werden“, appelliert Senator Bockhahn an alle Eltern.
Wer in Rostock eine nicht örtlich zuständige Schule besuchen möchte, also zum Beispiel im Landkreis Rostock wohnt, muss eine schriftliche Genehmigung des Schulträgers der Heimatgemeinde vorlegen können. Um im Anmeldeverfahren Berücksichtigung zu finden, sollte ein entsprechender Anmeldebogen über die E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de angefordert werden.
Alle Informationen rund um die Einschulung sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de/einschulung zusammengefasst. Nachfragen beantwortet das Schulverwaltungsamt unter der E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de.