Verpflichtungserklärung für Staatsangehörige aus Drittstaaten
Wenn Sie einen ausländischen Besucher einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, ist es in der Regel erforderlich, dass sie gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten sie sich für die Dauer des Aufenthalts den Lebensunterhalt des Besuchers, einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall, sicher zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Gast über eine in Deutschland geltende Krankenversicherung verfügen muss.
Eine Verpflichtungserklärung kann nicht ausgestellt werden bei Personen, die Empfänger von Sozialhilfeleistungen sind, Ausländern, die über eine Duldung, Aufenthaltsgestattung oder einen kurzfristigen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) verfügen.
vorzulegende Unterlagen:
- Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Mietzahlungen und Nebenkosten
- Unterhaltsleistungen
- Kosten für private Krankenversicherung, Altersvorsorge
- weitere monatliche Fixkosten z.B. Kredite
- Einkommensnachweise der letzten sechs Monate (Lohnabrechnungen, Steuerbescheide und BWA, Rentenbescheid etc.)
Hinweise:
- Einkommen von Ehegatten können unter Vorlage o. g. Einkommensnachweisen addiert werden
- Kopie des Reisepasses des Einreisenden (Kenntnis über Angaben über den Gast: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift, Passnummer, Staatsangehörigkeit
- Anschrift des Einreisenden sollte bekannt sein
- Abgabe nur möglich, wenn der Hauptwohnsitz in Rostock ist
- Eheleute und Minderjährige Kinder können auf einer Verpflichtungserklärung angegeben werden
Gebühren:
29,00 EUR
Fristen:
Es gibt keine Fristen zu beachten.