Verpflichtungserklärung für Staatsangehörige aus Drittstaaten
Wenn Sie einen ausländischen Besucher einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten sie sich für die Dauer des Aufenthalts den Lebensunterhalt des Besuchers, einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall, sicher zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Gast über eine in Deutschland geltende Krankenversicherung verfügen muss.
Eine Verpflichtungserklärung kann nicht ausgestellt werden:
- Empfängern von Sozialhilfeleistungen gem. SGB II oder SGB XII
- Ausländern, die über eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von weniger als 6 Monaten verfügen
- Ausländern, die über eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung verfügen
vorzulegende Unterlagen:
- Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass) - keine Aufenthaltserlaubnis oder ähnliches
- Bei unselbständiger Tätigkeit:
- Arbeitsvertrag
- Einkommensnachweise für die letzten 6 Monate
- Bei selbständiger Tätigkeit:
- Steuerbescheide der letzten 2 Jahre
- anlassbezogene BWA der letzten 6 Monate mit Unterschrift des Steuerberaters
- Nachweise über sonstiges Einkommen (Mieteinnahmen, Rente, Arbeitslosengeld etc.)
- aktueller Nachweis über Fixkosten (Miete, größere Kreditraten, private Krankenversicherung etc.)
- Passkopie der einzuladenden Person(en)
Hinweise:
- Wenn Sie selbst Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis sind, muss diese für die Abgabe der Verpflichtungserklärung noch mindestens 6 Monate lang gültig sein.
- Die Verpflichtungserklärung kann bei Ehepaaren gesamtschuldnerisch durch beide Ehepartner gemeinsam abgegeben werden, dazu ist es zwingend erforderlich, dass beide Ehepartner zum Termin vorsprechen.
- Die Anschrift der einzuladenden Personen muss bekannt sein, da diese auf der Verpflichtungserklärung vermerkt wird
- Eheleute und minderjährige Kinder können gemeinsam auf einer Verpflichtungserklärung angegeben werden.
- Die Gebühr wird für die Bearbeitung einer einzelnen Verpflichtungserklärung erhoben, bei mehreren Personen, die nicht Kinder oder Ehepartner der Hauptperson sind, werden dementsprechend weitere Gebühren fällig.
- Die Gebühr wird erfolgsunabhängig, also auch bei nicht nachgewiesener Bonität, erhoben.
- Die Abgabe der Verpflichtungserklärung im Migrationsamt Rostock ist nur möglich, wenn Sie ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Rostock haben.
Gebühren:
29,00 EUR
Fristen:
Es gibt keine Fristen zu beachten.