Einbürgerung
Allgemeine Informationen
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 26.03.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am 27.06.2024 in Kraft.
Die Online-Terminvereinbarung zur persönlichen Antragstellung ist aufgrund der sehr hohen Nachfrage nicht mehr möglich.
Wenn Sie unverbindlich (ohne Rechtsanspruch) mehr zu Ihren Chancen auf Einbürgerung erfahren möchten, dann nutzen Sie bitte den Quick-Check auf dem BayernPortal. Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Bitte klicken Sie dazu zunächst auf den folgenden Link und dann auf „Zum Online-Verfahren“.
Den Quick-Check des BayernPortals finden Sie hier
Bei einem positiven Ergebnis senden Sie bitte Ihren Einbürgerungsantrag per Post an:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Oberbürgermeisterin
Stadtamt
Migrationsamt
SG Staatsangehörigkeit
Neuer Markt 3
18055 Rostock
Übersenden Sie bitte zunächst nur Kopien aller benötigten Nachweise137.4 KB. Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.
Den Antrag auf Einbürgerung sowie eine Übersicht zu den benötigten Unterlagen finden Sie auch rechts unter "Downloads".
Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung und zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin zur persönlichen Vorsprache und Vorlage der Originale sowie zur Einzahlung der Einbürgerungsgebühr. Bis zur Mitteilung des Termins sehen Sie bitte von Sachstandsfragen ab.
Die Bearbeitungszeit der bereits gestellten Einbürgerungsanträge beträgt derzeit 14 Monate nach Antragstellung.
Personen, die bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, werden von uns unaufgefordert über die nächsten Schritte des Einbürgerungsverfahrens informiert.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistungen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen
- Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung des Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch