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Denkmalschutzbehörden

Denkmalschutzbehörden sind:

  • das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als oberste Denkmalschutzbehörde und

  • die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Denkmalschutzbehörden.

    Die unteren Denkmalschutzbehörden sind für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Sie haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen, um Denkmale zu schützen, zu erhalten und zu bergen sowie Gefahren von ihnen abzuwenden (§ 16 DSchG M-V).

  • Denkmalfachbehörde ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. Es berät und unterstützt in Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Es wirkt fachlich bei den Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörden und der obersten Denkmalschutzbehörde mit.