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Krippe-/Kita-/Kindertagesbetreuung Informationen für Eltern

Was ist eine Kindertagesstätte?

Der Begriff „Kindertagesstätte“ beinhaltet die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung wie Krippe, Kindergarten oder Hort. Auch die Kindertagespflege ist eine wichtige Form der Förderung von Kindern. Zusammenfassend spricht man bei beiden daher von Einrichtungen der Kindertagesförderung.

  • Kinderkrippe: ca. 1 Jahr - 3 Jahre alt
  • Kindergarten: ca. 3 Jahre - 6 Jahre alt (bzw. Schulstart)
  • Hort: Grundschulalter

Wie kann ich mein Kind in einer Kita anmelden?

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt Eltern das Onlineportal Kitaplaner für Betreuungsplätze innerhalb von Rostock zur Verfügung. Es erleichtert die Kommunikation zwischen Eltern und Einrichtungen und zeigt, welche Einrichtungen Betreuungsplätze anbieten. Hinweise zur Anmeldung im Kitaplaner (Link) finden Sie hier. Nach Anmeldung im Portal wird der Betreuungsplatz in Kooperation mit dem zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt) vermittelt.

Wann sollte ich anfangen zu suchen?

Sie sollten sich so früh wie möglich online über den Kitaplaner oder analog bei der Kindertageseinrichtung, der Tagespflegeperson oder dem Jugendamt informieren, ob es freie Betreuungsplätze in der von Ihnen gewünschten Einrichtungen gibt. Das bedeutet nach der Geburt des Kindes und frühestens 24 Monate vor dem gewünschten Betreuungstermin.

Wie lange wird mein Kind in der Einrichtung betreut?

Der Anspruch auf eine Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 30 Wochenstunden (Teilzeitförderung). Eltern können sowohl mehr als auch weniger Wochenstunden in Anspruch nehmen. Bei 20 Wochenstunden braucht es keine weiteren Anträge. Muss das Kind länger betreut werden, da die Eltern voll berufstätig sind, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen. Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung für mindestens 15 und maximal 30 Wochenstunden. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.

Was kostet mich der Betreuungsplatz?

Seit dem 1. Januar 2020 sind Sie als Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt.
Es entstehen Kosten für die Verpflegung des Kindes oder im Fall, wenn das Kind zeitlich länger betreut werden muss.

Die entsprechenden Anträge (Berechtigungsschein, Übernahme Verpflegungskosten) können Sie direkt über den Kitaplaner stellen und darüber an das Jugendamt übermitteln.

Die Kosten der Kindertagesförderung werden in Mecklenburg-Vorpommern zum größten Teil durch das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte, sowie die Wohnsitzgemeinden der Eltern getragen. Häufige Fragen zum KiföG von Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.