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Städtebauförderung

Durch den Einsatz von Städtebau­fördermitteln werden städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich fest­gelegten Sanierungs­gebieten, Entwicklungs­gebieten und abgegrenzten Förder­gebieten mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungs­defizite abzubauen und die Lebens­bedingungen nach­haltig zu verbessern. Die Städtebau­förderung ist eine Gemeinschafts­aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden.

Ziele der Städtebauförderung sind:

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände

Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund aktuell folgende Programme aufgesetzt:

  • Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Grundlage für die Förderung:

Als Grundlage für die Bewilligung von Finanzhilfen aus dem Bundes-/Landesprogramm dient seit Jahren das „Integrierte Standentwicklungskonzept“ (ISEK). Mit dem ISEK war die Aufgabe gestellt, ausgehend von einer umfassenden, durch Indikatoren gestützten Analyse der sozioökonomischen, wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Situation der Gesamtstadt und ihrer 21 Stadtbereiche, jene Stadtbereiche herauszuarbeiten, welche aufgrund ihres Entwicklungsbestandes einer vorrangigen Förderung in der Stadtentwicklung durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln bedurften. Das ISEK ist somit ein zentrales Element der Städtebauförderung und für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock unerlässlich. Um auch weiterhin die Förderfähigkeit der Stadtentwicklungsgebiete sowie die Umsetzung von Einzelmaßnahmen in der Gesamtstadt mit Finanzhilfen aus der Städtebauförderung und den Mitteln des Europäischen Strukturfonds (EFRE) sicherzustellen, war eine erneute Fortschreibung des ISEK notwendig. 

Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

Das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ wurde bereits 1992 förmlich festgelegt, Erweiterungsgebiete kamen später hinzu.  Damit wurde die Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln zur Beseitigung städtebaulicher Missstände geschaffen.
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Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Rostock"

Fördergebiet Dierkow

Das Fördergebiet Dierkow wurde 1993 in die Städtebauförderung aufgenommen.
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stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow

Fördergebiet Toitenwinkel

Das Fördergebiet Toitenwinkel wurde 1993 in die Städtebauförderung aufgenommen.
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Bürgerpark Toitenwinkel

Fördergebiet Lichtenhagen

Das Fördergebiet Lichtenhagen wurde 2019 in die Städtebauförderung aufgenommen.
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Platz mit Brunnen LH

Fördergebiet Schmarl

Im Fördergebiet Schmarl konnten von 2000 bis 2022 Erschließungsvorhaben und Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen mit Hilfe von Städtebaufördermitteln realisiert werden.
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Spielplatz Fördergebiet Schmarl