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UVP-Verfahren

Aktuelle UVP-Verfahren

Nach europäischem Recht und dessen Umsetzung in Deutschland ist die Öffentlichkeit über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten. Hierfür stehen der Öffentlichkeit die zentralen UVP-Portale des Bundes und der Länder zur Verfügung (siehe weiterführende Links).

Im Portal des Bundes sind die Zulassungsverfahren mit UVP der deutschen Bundesbehörden eingestellt. Das Info-Portal der Länder gibt über die aktuell laufenden UVP-Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern und damit auch für Verfahren in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Auskunft.

Im UVP-Portal sind Informationen über alle laufenden UVP-pflichtigen Verfahren zu finden, sobald das öffentliche Beteiligungsverfahren begonnen wurde. Hier geht es um Fragen wie:

  • Um welche Art von UVP-pflichtigem Vorhaben geht es?
  • Welche Behörde führt das Verfahren durch?
  • Wo und wann können Unterlagen eingesehen werden?

In das Portal werden außerdem der UVP-Bericht, in dem die Umweltauswirkungen eines Vorhabens beschrieben werden, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sowie die Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens eingestellt.

Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung des Zentralen UVP-Portals fußt auf der Änderung der EU-Richtlinie 2011/92/EU - UVP-Richtlinie, die durch die EU-Richtlinie 2014/52/EU erfolgte. Die gesetzliche Umsetzung in Deutschland erfolgte durch eine Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Vorprüfungen zur Feststellung der UVP-Pflicht

Ist für Vorhaben nach Bundes- oder Landesrecht eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch die zuständige Behörde durchzuführen, so ist das Ergebnis der Vorprüfung öffentlich bekannt zu geben. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist für die Bekanntgabe derjenigen Vorhaben zuständig, für die sie Genehmigungsbehörde ist. Dies sind u. a. folgende Vorhabentypen:

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Vorhaben im Bereich des kommunalen Hafens
  • Vorhaben an Gewässern 2. Ordnung

Nachstehend sind Bekanntmachungen in Zuständigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgeführt, für die eine solche Vorprüfung stattgefunden hat. 

  • Bekanntmachung des Hafen- und Seemannsamtes: Sportboothafen Warnemünde (Städtischer Anzeiger Nr. 5, 14.03.2018, S. 3)
  • Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde: Vorflutregulierung der Gänsewiese durch Teichentschlammung, Rostock Dierkow (Städtischer Anzeiger Nr. 11, 06.06.2018, S. 4)

Seit 2019 werden negative Vorprüfungen auch im Landes-UVP-Portal (siehe: Links) erfasst und sind dort recherchierbar.


Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern

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