UVP-Verfahren
Aktuelle UVP-Verfahren
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Nach europäischem Recht und dessen Umsetzung in Deutschland ist die Öffentlichkeit über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten. Hierfür stehen der Öffentlichkeit die zentralen UVP-Portale des Bundes und der Länder zur Verfügung (siehe weiterführende Links).
Im Portal des Bundes sind die Zulassungsverfahren mit UVP der deutschen Bundesbehörden eingestellt. Das Info-Portal der Länder gibt über die aktuell laufenden UVP-Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern und damit auch für Verfahren in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Auskunft.
Im UVP-Portal sind Informationen über alle laufenden UVP-pflichtigen Verfahren zu finden, sobald das öffentliche Beteiligungsverfahren begonnen wurde. Hier geht es um Fragen wie:
- Um welche Art von UVP-pflichtigem Vorhaben geht es?
- Welche Behörde führt das Verfahren durch?
- Wo und wann können Unterlagen eingesehen werden?
In das Portal werden außerdem der UVP-Bericht, in dem die Umweltauswirkungen eines Vorhabens beschrieben werden, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sowie die Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens eingestellt.
Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung des Zentralen UVP-Portals fußt auf der Änderung der EU-Richtlinie 2011/92/EU - UVP-Richtlinie, die durch die EU-Richtlinie 2014/52/EU erfolgte. Die gesetzliche Umsetzung in Deutschland erfolgte durch eine Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Vorprüfungen zur Feststellung der UVP-Pflicht
Ist für Vorhaben nach Bundes- oder Landesrecht eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch die zuständige Behörde durchzuführen, so ist das Ergebnis der Vorprüfung öffentlich bekannt zu geben. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist für die Bekanntgabe derjenigen Vorhaben zuständig, für die sie Genehmigungsbehörde ist. Dies sind u. a. folgende Vorhabentypen:
- Baugenehmigungsverfahren
- Vorhaben im Bereich des kommunalen Hafens
- Vorhaben an Gewässern 2. Ordnung
Nachstehend sind Bekanntmachungen in Zuständigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgeführt, für die eine solche Vorprüfung stattgefunden hat.
- Bekanntmachung des Hafen- und Seemannsamtes: Sportboothafen Warnemünde (Städtischer Anzeiger Nr. 5, 14.03.2018, S. 3)
- Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde: Vorflutregulierung der Gänsewiese durch Teichentschlammung, Rostock Dierkow (Städtischer Anzeiger Nr. 11, 06.06.2018, S. 4)
Seit 2019 werden negative Vorprüfungen auch im Landes-UVP-Portal (siehe: Links) erfasst und sind dort recherchierbar.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
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