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Altlastenüberwachung

Altlasten und altlastverdächtige Flächen unterliegen der Überwachung durch die zuständige Behörde, dem Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock.

Liegt eine Altlast vor, so wird der Grundstückseigentümer vom Amt für Umweltschutz in bestimmten Fällen zur Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen, insbesondere Boden- und Grundwasseruntersuchungen, sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Messstellen verpflichtet.

Altlastflächen wie das Gelände des ehemaligen Gaswerkes in der Bleicherstraße, die frühere Bitumenverarbeitung im Osthafen oder der ehemalige Chemiehandel in der Neubrandenburger Straße sind in ein Grundwasserüberwachungsprogramm eingebunden. Mindestens einmal jährlich werden hierzu spezielle Grundwassermessstellen beprobt und die Wasserproben auf Schadstoffe untersucht. Bei Flächen mit leichtflüchtigen oder ausgasenden Schadstoffen werden zusätzlich Bodenluftuntersuchungen durchgeführt.

Da aus Kostengründen nicht alle Altlastflächen sofort saniert werden können, wird auf diese Weise das Gefährdungspotential eingeschätzt. Diese Überwachung ermöglicht bei einem akuten Anstieg der Schadstoffkonzentrationen ein kurzfristiges Einschreiten der Behörde mit der Festlegung geeigneter Maßnahmen.

Gesicherte Altablagerungen, wie die ehemaligen Deponien Dierkow und Diedrichshagen, sowie die Altablagerung Diedrichshäger Moor in Warnemünde befinden sich in der Nachsorgephase und werden hinsichtlich von Schadstoffausträgen über den Wasser- und Bodenluftpfad weiter überwacht.