Altlastenuntersuchung
Der erste Schritt bei Altlastenuntersuchungen ist eine historische Recherche und die Erfassung jeder Altlastverdachtsfläche im Altlastenkataster. Die frühere gewerbliche Nutzung einer Fläche und ihre Nähe zu sensiblen Bereichen wie z.B. Trinkwasserschutzgebieten können dazu führen, dass eine Verdachtsfläche nach beprobungsloser Begutachtung im zweiten Schritt untersucht werden muss.
Zur Überprüfung der Belastungssituation werden in vorgegebenen Stufen Untersuchungen des Bodens und des Grundwassers am Standort veranlasst. Die dabei ermittelten Schadstoffkonzentrationen werden nutzungs- und pfadbezogenen Prüfwerten in der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) gegenübergestellt. Mit einer anschließenden einzelfallbezogenen Bewertung der Schadstoffkonzentrationen in Verbindung mit den Standortverhältnissen erfolgt eine Gefährdungsabschätzung, in deren Ergebnis die Fläche entweder aus dem Verdacht entlassen wird bzw. weitere Maßnahmen erforderlich werden. Diese Untersuchungen werden in der Regel vom Amt für Umweltschutz veranlasst und fachlich begleitet. Ergibt die Gefährdungsabschätzung, dass von der untersuchten Fläche Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, wird der Verursacher oder der Eigentümer der belasteten Fläche zu einer Sanierung aufgefordert.
Inzwischen liegen im Amt für Umweltschutz 1.884 Recherchen und Gutachten vor.