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Sanierung und Ausbau öffentlicher Gewässer

Die Hansestadt Rostock ist als Gemeinde für den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung zuständig.

Um einen Gewässerausbau handelt es sich, wenn ein Gewässer neu hergestellt, beseitigt oder ein Gewässer oder seine Ufer wesentlich umgestaltet werden.

Die Aufgaben und Ziele der Gewässerbewirtschaftung verändern sich mit den Nutzungsanforderungen und den übrigen Ansprüchen der Bevölkerung. Wurde in den vergangenen Jahrzehnten Gewässerausbau vorwiegend nach technischen Gesichtspunkten betrieben, ist auch die Berücksichtigung der ökologischen Belange im und am Gewässer für eine optimale Nutzung unseres Lebensraumes und seiner natürlichen Ressourcen unerlässlich. Dabei spielen die hydraulischen und wasserbaulichen Grundsätze eine wesentliche Rolle. Eine fachgerechte Lösung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Ingenieuren, Biologen, Landschaftsplanern und anderen. Sie müssen bei der Gewässerbewirtschaftung einen für den Menschen und seine Umwelt gleichermaßen tragbaren Kompromiss finden.

Zum Ausbau an Gewässern, die in den Geltungsbereich des Wassergesetzes des Landes MV fallen, ist vorab die Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen.

Gewässer dürfen nur so ausgebaut werden, dass ein naturnaher Gewässerzustand erhalten oder herbeigeführt wird, wenn nicht das Wohl der Allgemeinheit etwas anderes erfordert.

Beim Gewässerausbau im urbanen Raum ergeben sich oft unterschiedliche Nutzungsansprüche (Naturraum, Nutzung als Vorfluter, Hochwasserschutz, Mikroklima, Erholung), welche Kompromisse erfordern.

Der Zeit werden folgende Gewässer bearbeitet (Stand 2023):

  • Kringelgraben
  • Zingelgraben
  • Kayenmühlengraben
  • Gewässer in der Hechtgrabenniederung
  • Hefegraben
  • Gewässer 10/4 an der Tessiner Straße
  • 28/10 Hinrichsdorf
  • weitre klene Projekte zur Verbesserung des Zustandes unserer Kleingewässer

Beispiele für Projekte zum Gewässerausbau, die in den vergangen Jahren realisiert wurden:

  • Abschnittsweise Renaturierung des Schutower Grabens zwischen Barnstorfer Ring und Haltepunkt Marienehe (ca. 1,3 km)
  • Teilsanierung Schmarler Bach zwischen Warnowallee und Schöpfwerk Schmarl (ca. 0,7 km)
  • Wiederherstellung eines Altarmes des Schmarler Baches auf dem Gelände der IGA (ca. 0,7 km),
  • Renaturierung Klostergraben zwischen Warnowallee und Mündung in die Unterwarnow (ca. 0,8 km),
  • Sanierung verrohrter Seitenarm des Hechtgrabens (ca. 0,5 km)
  • Renaturierung Rönngraben im Schweitzer Wald (ca. 0,7 km),
  • Renaturierung der Carbäk zwischen Riekdahler Weg und Verbindungsweg (ca. 1,4 km)
  • Umverlegung des Liepengrabens (ca. 1,5 km)
  • Sanierung offener und verrohrter Wallgraben
  • Wiederherstellung eines Baches in den Schutower Moorwiesen (ca. 0,7 km),
  • Ausbau eines in den Schmarler Bach mündenden Gewässers an der Obstplantage Evershagen Dorf
  • Wiederherstellung eines Baches in Neu Hinrichsdorf
  • Neubau eines Fanggrabens um das Wohngebiet Evershagen Dorf