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Sturmflut - Was tun?

Hinweise zum Selbstschutz für die Einwohner der Hansestadt Rostock

Hier möchten wir Ihnen Hinweise geben, wie Sie sich in Notsituationen verhalten sollten. Sie sollten sich die Hinweise herunterladen, ausdrucken und an zentraler Stelle aufbewahren.

Wer sollte Schutzvorkehrungen treffen?

Bei Sturmflut kann Gefahr für die Menschen bestehen, die in unmittelbarer Küstennähe und in den tief gelegenen Küstenniederungen leben.

An der Außenküste der Hansestadt Rostock sind dies die Gebiete unterhalb von 2,8 m NHN. Am Küstengewässer Unterwarnow gelten die Gebiete unterhalb von 2,9 m NHN (Groß Klein bis Gehlsdorf) oder 3,0 m NHN (Stadtmitte) als potenziell überflutungsgefährdet.

Sehen Sie auf der hier veröffentlichten Karte nach, ob Sie betroffen sein könnten. Detaillierte Auskunft erhalten Sie im Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock.

Im Downloadbereich finden Sie ein Merkblatt, das auch eine Checkliste für den Ernstfall enthält.

Bei akuter Überflutungsgefahr - Persönliche Schutzmaßnahmen

Schalten Sie bei angekündigten schweren Sturmfluten Ihr Radio (z.B. NDR oder Antenne M-V) oder Fernsehgerät ein. Sie sollten auch ein netzunabhängiges Radio bereithalten.

Suchen Sie Schutz in höher gelegenen Stockwerken Ihres Hauses.

Stellen Sie Handgepäck bereit! Beschränken Sie sich dabei auf das Notwendigste.

Benutzen Sie die oben stehende Checkliste. Sie kann auch mit dem Merkblatt herunter geladen werden.

Informieren Sie bitte auch Ihre Nachbarn, hilfsbedürftige Menschen sowie Ihre ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger

Maßnahmen im Haus

Lagern Sie empfindliches Mobiliar und andere Wertgegenstände rechtzeitig in höhere Stockwerke um.

Entfernen Sie Chemikalien, Farben, Kraftstoffe und andere umweltgefährdende Stoffe aus überflutungsgefährdeten Räumen und Kellern.

Dichten Sie - soweit möglich - alle Kelleröffnungen und Eingangstüren mit Sandsäcken oder anderem geeigneten Material ab.

Gehen Sie nicht in Ihren Keller, wenn Wasser eingedrungen ist es besteht die Gefahr eines Stromschlages!

 

Im Falle einer Evakuierung

Verlassen des gefährdeten Gebietes

Unter extremen Witterungsbedingungen ist der Eintritt einer akuten Gefahr nur schwer vorhersehbar. Daher können die Behörden eine vorsorgliche Evakuierung bestimmter Orte oder Ortsteile anordnen.

Sie werden über eine bevorstehende Evakuierung durch Rundfunk oder Fernsehen, evtl. auch durch Lautsprecherdurchsagen, informiert. Schalten Sie daher unbedingt Ihr Radio oder Fernsehen ein!

Benutzen Sie zum Verlassen Ihres Wohnortes Ihr eigenes Fahrzeug und bemühen Sie sich um Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten.

Soweit keine Verkehrslenkung eingerichtet ist, verlassen Sie das gefährdete Gebiet geradlinig auf den Hauptverkehrswegen. Vermeiden Sie Querbewegungen in ufernahen Bereichen.

Entfernen Sie in überflutungsgefährdeten Bereichen abgestellte Fahrzeuge.

Können Sie Ihren Wohnort mit einem eigenen Fahrzeug nicht verlassen, sollten Sie sich um Mitfahrgelegenheit bemühen. Gegenseitige Hilfe sollte gerade im Notfall eine Selbstverständlichkeit sein.

Menschen mit Behinderungen, Bettlägerige oder sonst hilfsbedürftige Personen können über die Feuerwehr Unterstützung anfordern, falls Nachbarn oder Personen, die sonst die Betreuung sicherstellen, nicht helfen können.

Die besondere Situation verlangt äußerst diszipliniertes Verhalten auf den Straßen. Achten Sie bitte auf Verkehrshinweise und folgen Sie unbedingt den Anordnungen der Polizei und Hilfsdienste.

Notunterkünfte und Betreuungsstellen

Bei Bedarf werden Notunterkünfte und Betreuungsstellen eingerichtet, die über die Medien (insbesondere durch Radiomeldungen) bekannt gegeben werden und auch über das Bürgertelefon erfragt werden können.

Sofern eine baldige Rückkehr in die eigene Wohnung nicht möglich ist und eine Unterkunft bei Freunden oder Verwandten nicht zur Verfügung steht, werden von dort auch andere, für längeren Aufenthalt geeignete Notunterkünfte organisiert.