Home
Navigation

Sturmflutschutz

Sturmflut werden an unserer Küste Wasserstände der Ostsee ab 1 m über Normal-Mittelwasserstand (NMW) genannt. Von den in unserer Region vorkommenden Arten von Hochwasserereignissen haben Sturmfluten das größte Gefahrenpotenzial. Schwere oder sehr schwere Sturmfluten in der südlichen Ostsee können erhebliche Auswirkungen auf die Hansestadt Rostock haben. Im Extremfall könnte ungefähr ein Fünftel unseres Stadtgebietes von der Überflutung betroffen sein. Am stärksten wirken sich Sturmfluten in den Ortsteilen an der Außenküste der Hansestadt aus, da hier die unmittelbare Wirkung der stürmischen See am größten ist.

Die ansteigenden Wassermassen dringen jedoch auch ungehindert in das Küstengewässer Unterwarnow ein und gelangen von dort in die angrenzenden Flussniederungen und Feuchtwiesen. Benachbarte Wohngebiete können dann ebenfalls gefährdet sein. So kann es passieren, dass Ortsteile, die 2 km von der Unterwarnow und 7 km vom Strand der Ostsee entfernt sind, die Auswirkungen einer sehr schweren Sturmflut zu spüren bekommen, z. B. Toitenwinkel Dorf.

Leichte Sturmfluten sind relativ häufig. Sie treten alle 1 bis 2 Jahre auf und lassen den Wasserstand der Ostsee um 1,00 bis 1,24 m über dem Normal-Mittelwasserstand (NMW) ansteigen. Die davon betroffenen Einwohner (z. B. Gerberbruch) kennen diese Gefahr und haben sich größtenteils darauf eingestellt.

Mittlere Sturmfluten erleben wir, statistisch gesehen, nur alle 5 bis 10 Jahre. Das Wasser steigt dann auf einen Scheitelwert von 1,25 bis 1,49 m über NMW. Die Gefahr größerer Schäden im Stadtgebiet besteht noch nicht. Der Verbindungsweg und die L22 (Warnowufer/Am Strande) sind jedoch schon betroffen und müssen gesperrt werden.

Schwere Sturmfluten hat die Hansestadt Rostock in der jüngeren Vergangenheit nur drei Mal, nämlich 1995, 2002 und 2006, erlebt. Das Wiederkehrsintervall für diese Ereignisse wird mit 5 bis 20 Jahren angegeben. Bei Scheitelwerten von 1,50 bis 1,99 m über NMW können Sturmfluten dieser Stufe Schäden an Gebäuden und an der Infrastruktur im Stadtgebiet anrichten.

Sehr schwere Sturmfluten stellen ein Extremereignis dar und lassen den Wasserstand der Ostsee auf mindestens 2,00 m über dem Normal-Mittelwasserstand ansteigen. Das letzte Ereignis dieser Größenordnung war in unserem Küstenabschnitt die Sturmflut vom November 1872 mit 2,70 m über NMW. Die Auswirkungen auf die Hansestadt Rostock wären bei so einem Ereignis gravierend. Es wären bebaute Gebiete großflächig betroffen, die Infrastruktur wäre in hohem Maße gestört (siehe Karte im Download).

Aus diesem Grund werden schon seit Beginn der 90er Jahre im Stadtgebiet Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, teilweise auch durch die Hansestadt Rostock selbst, Schritt für Schritt realisiert.

Unsere Außenküste ist bereits durch ausreichend dimensionierte Landesküstenschutzdünen vor sehr schweren Sturmfluten geschützt. Binnenseitig (Unterwarnow) wurden in den vergangenen Jahren weitere Schutzanlagen, wie z. B. Deiche, Wände und Tore, errichtet, so dass ein Teil der überflutungsgefährdeten Flächen der Hansestadt Rostock schon geschützt sind. Dazu gehören die Ortsteile Markgrafenheide, Hohe Düne (Wohngebiet Tonnenhof), Schmarl, Evershagen und Lütten Klein.

Bewohner solcher geschützten Gebiete müssen sich jedoch bewusst machen, dass auch hinter Sturmflutschutzanlagen ein Restrisiko bestehen bleibt. Schutzbauwerke können versagen und Sturmfluten können höher auflaufen als bisher angenommen.

Grundlegende und interessante Informationen zu diesem Thema enthält das „Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern", welches vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben und unter anderem im Internetportal der Landesregierung veröffentlicht worden ist.