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Wasserversorgung

Die Wasserversorgung der Hansestadt Rostock gliedert sich in drei Schwerpunkte:

1. Trinkwasserversorgung,

2. Bereitstellung von Feuerlöschwasser (Löschteiche und Hydranten) sowie

3. Notwasserbrunnen.

Bereitstellung Feuerlöschwasser

Löschwasser nutzt die Feuerwehr beim Löschen von Bränden. Es ist daher gemäß Brandschutzgesetz die Pflicht einer Gemeinde, eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen. Das Löschwasser wird von den Feuerwehren auf Fahrzeugen mitgeführt oder vor Ort durch Entnahme aus Versorgungsleitungen, natürlichen Gewässern oder Behältern gefördert. Auf dem Territorium der Hansestadt Rostock bestehen 18 Löschwasserteiche und unterirdische Behälter.

Trinkwasserversorgung

Als Träger der Wasserversorgung ist der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) für die Gewährleistung einer stabilen Wasserversorgung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zuständig. Auf der Grundlage langfristiger Konzepte entscheidet der WWAV sowohl über die strategische Ausrichtung der Wasserversorgung, als auch über konkrete Investitions- und Sanierungsmaßnahmen.

Seit 1. Juli 2018 erfüllt die Nordwasser GmbH als Betriebsführer des WWAV die hoheitlichen Aufgaben der Wasserversorgung. Hierzu zählen im Wesentlichen: die Gewährleistung einer kontinuierlichen und qualitätsgerechten Trinkwasserversorgung, der Betrieb und die Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen, die Durchführung von Investitionen, das Anschlusswesen sowie die Abrechnung gegenüber den Anschlussnehmern im Namen und auf Rechnung des WWAV.

Selbstverständlich erfüllt das Trinkwasser alle gesetzlichen Anforderungen. Die entsprechenden Qualitätsparameter werden ständig überprüft und eingehalten.

Notwasserbrunnen

Die Trinkwassernotversorgung in Deutschland wurde ursprünglich für den Verteidigungsfall konzipiert. Außer im genannten Fall können Trinkwassernotbrunnen auch bei anderen Notständen in der Wasserversorgung genutzt werden. Dass solche Notsituationen eintreten können, haben die Hochwasser 2002 und 2013 an der Elbe gezeigt. Trinkwassernotbrunnen können eine Grundversorgung gewährleisten, wenn die öffentliche Wasserversorgung nicht mehr in der Lage ist, Wasser zu liefern. Die Hansestadt Rostock verfügt 2013 über 18 betriebsbereite Brunnen.

Wasserentnahmeentgelt

Das Land M-V erhebt von dem Benutzer eines Gewässers ein Entgelt für folgende Benutzungen:

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern 
  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser

Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Das Wasserentnahmeentgelt ist für die im Vorjahr tatsächlich entnommene Wassermenge zu zahlen. Die Erklärung hierzu ist bis spätestens 31. Januar des Folgejahres bei der Wasserbehörde vorzulegen. Dazu verwenden Sie bitte den amtlichen Vordruck (siehe Vordruck Wasserentnahmeentgelt).

Die Festsetzung erfolgt mittels Festsetzungsbescheid. Die Höhe des Entgeltes wird entsprechend § 16 des Wassergesetzes des Landes M-V geregelt. Das Aufkommen aus dem Entgelt für Wasserentnahmen ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden.