Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen Kennzeichen mit Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschild/er
- Nachweis der Verwertung gemäß § 4 Abs.1 der Altautoverordnung für Fahrzeuge der Klasse M 1 und N 1
- Verbleibserklärung im Sinne des § 15 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Gebühr: 12,00 EUR