Personalausweis
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr besteht eine Gültigkeit von 10 Jahren, für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 6 Jahre.
Bei Abholung ist der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis vorzulegen. Die Aushändigung kann auch an eine durch Sie bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) erfolgen.
Der Verlust des Personalausweises ist unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen oder bei der Sperrhotline 0180-1-333333 (Montag -Sonntag 00:00-24:00 Uhr) telefonisch sperren zu lassen.
Bei Vorlage einer Straftat, z. B. Diebstahl, ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu informieren.
Im Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Vertretung.
Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Passbild 3,5 x 4,5 cm
- Geburtsurkunde und Heiraturkunde bzw. Familienbuch
- im Besitz befindlicher Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit der Sorgeberechtigten notwendig
Gebühren:
- Ausstellung eines Personalausweises über 24 Jahre 37,00 EUR
- Ausstellung eines Personalausweises unter 24 Jahren 22,80 EUR
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion keine Kosten
- Ändern der PIN in der Ausweisbehörde keine Kosten
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion keine Kosten
Fristen:
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Pass ausweisen können.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
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