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Lebenslage 3.2. Beihilfen nach der Geburt


Folgende Leistungen wurden zum Thema 3.2. Beihilfen nach der Geburt gefunden:


  • Elterngeld

    Elterngeld ist eine einkommensbezogene Leistung des Bundes für Sie als Eltern und ersetzt ab 1. Januar 2007 das Bundeserziehungsgeld. Sie erhalten den Zuschuss während der ersten zwölf Monate nach der Geburt Ihres Kindes.

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  • Frühförderung

    Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung.

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  • Hebammenhilfe

    Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.

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  • Kinderzuschlag Zahlung

    Wenn Sie als Eltern genug Einkommen für sich selbst haben, aber nicht genug, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen, können Sie den Kinderzuschlag beantragen.

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  • Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen /nur teilweise Unterhalt? Der andere Elternteil ist verstorben und die Halbwaisenrente liegt unter dem Unterhaltsvorschussbetrag? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss erhalten.

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