Lebenslage 3.2. Beihilfen nach der Geburt
Folgende Leistungen wurden zum Thema 3.2. Beihilfen nach der Geburt gefunden:
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Elterngeld
Elterngeld ist eine einkommensbezogene Leistung des Bundes für Sie als Eltern und ersetzt ab 1. Januar 2007 das Bundeserziehungsgeld. Sie erhalten den Zuschuss während der ersten zwölf Monate nach der Geburt Ihres Kindes.
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Förderung: Vermittlung und Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen beantragen
Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, werden durch Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen begleitet und beraten.
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Hebammenhilfe
Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.
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Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden: Änderungen mitteilen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
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Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden: Anspruch jährlich überprüfen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
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Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen /nur teilweise Unterhalt? Der andere Elternteil ist verstorben und die Halbwaisenrente liegt unter dem Unterhaltsvorschussbetrag? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss erhalten.
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