Lebenslage 8. Infektionsschutz, Prävention
Folgende Leistungen wurden zum Thema 8. Infektionsschutz, Prävention gefunden:
-
Infektionskrankheiten und Krankheitserregern sowie atypische Impfverläufe melden
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Zur Dienstleistung -
Infektionsschutz Beratung
Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten.... Zur Dienstleistung
-
Krankheitserreger: Erlaubnis zum Umgang beantragen
Eine Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz wird benötigt, wenn verantwortliche Personen Krankheitserreger nach Deutschland einführen, aus Deutschland ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten wollen.
Zur Dienstleistung