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Lebenslage 8. Infektionsschutz, Prävention


Folgende Leistungen wurden zum Thema 8. Infektionsschutz, Prävention gefunden:


  • Impfschaden: Anerkennung, Entschädigung

    Sie erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung.

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  • Impfung: Beratung in Anspruch nehmen

    Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

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  • Infektionskrankheiten und Krankheitserregern sowie atypische Impfverläufe melden

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

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  • Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

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  • Infektionsschutz-Beratung in Anspruch nehmen

    Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten.... Zur Dienstleistung

  • Krankheitserreger: Erlaubnis zum Umgang beantragen

    Eine Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz wird benötigt, wenn verantwortliche Personen Krankheitserreger nach Deutschland einführen, aus Deutschland ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten wollen.

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  • Masernschutz: Fehlenden oder bezüglich Inhalt oder Echtheit zweifelhaften Masernschutznachweis melden

    Melden Sie als Leitung einer Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtung den fehlenden oder bezüglich Inhalt oder Echtheit zweifelhaften Masernschutznachweis an das Gesundheitsamt.

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  • Tropentauglichkeitsuntersuchung in Anspruch nehmen

    Bei beruflichen Aufenthalten in tropischen oder subtropischen Gebieten ist der Arbeitgeber verpflichtet eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen.

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  • Tuberkuloseberatung in Anspruch nehmen

    Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit... Zur Dienstleistung