Lebenslage Arbeitsschutz: Sozialer Arbeitsschutz - Mutterschutz
Folgende Leistungen wurden zum Thema Arbeitsschutz: Sozialer Arbeitsschutz - Mutterschutz gefunden:
-
Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit für schwangere oder stillende Frauen beantragen
Sie beschäftigen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Verbot der Nachtarbeit und Mehrarbeit sowie der Art und dem Arbeitstempo beantragen.
Zur Dienstleistung -
Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
Zur Dienstleistung -
Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
Wenn Sie eine schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr beschäftigen möchten, müssen Sie sich dies genehmigen lassen.
Zur Dienstleistung