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Lebenslage Gleichwertigkeitsprüfung Gesundheitsfachberufe


Folgende Leistungen wurden zum Thema Gleichwertigkeitsprüfung Gesundheitsfachberufe gefunden:


  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" oder "Altenpflegerin" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen

    Sie möchten in Deutschland als Altenpflegerin oder Altenpfleger arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen und Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" oder "Altenpflegerin" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen

    Sie möchten in Deutschland als Altenpflegefachperson arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen und Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen

    Die Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Hebamme oder Entbindungspfleger arbeiten können,... Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen

    Sie möchten in Deutschland als Hebamme arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Ausländische Berufsqualifikationen können unter bestimmten Voraussetzungen automatisch anerkannt werden.

    Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopädin" oder "Logopäde" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen

    Sie möchten in Deutschland als Logopädin oder Logopäde arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis.
    Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Operationstechnischer Assistent" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen

    Sie möchten in Deutschland als Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Operationstechnischer Assistent" mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen

    Sie möchten in Deutschland als Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

    Zur Dienstleistung