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Lebenslage 5. Opferhilfen


Folgende Leistungen wurden zum Thema 5. Opferhilfen gefunden:


  • Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

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  • Bestattungsgeld für Kriegsopfer

    Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Das Bestattungsgeld wird in unterschiedlicher Höhe geleistet und regelmäßig angepasst.

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  • Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage für Kriegsopfer

    Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.

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  • Heilbehandlung für Kriegsopfer beantragen

    Als beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.

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  • Kriegsopferfürsorge für Beschädigte beantragen

    Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.

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  • Kriegsopferfürsorge für Hinterbliebene beantragen

    Sofern Ihnen Versorgung als Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.

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